Full text : Preußisches Landbuch

seit  1862  ins  Leben  getretene  Anstalt  soll  den  Namen  „Schenkel-Schöllersche
  Versorgungs-Anstalt"  führen,  und  ist  für  arme,  alte,  gebrechliche ­
  oder  arbeitsunfähige  Leute.  Die  Verwaltung  steht  den  Brüdern ­
  der  Ehefrau  Schenkel  für  ihre  Lebensdauer  'uni)  später  dem
Presbyterium  der  ev.  Gemeinde  zu.  Die  Anstalt  nimmt  Pfleglinge
ohne  Unterschied  der  Konfession  auf.  Der  Geh.  Kom.-Rath  Schöll  er
schenkte  ihr  (1864)  zum  Zweck  des  Ankaufs  verschiedene  Grundstücke  im
Werthe  von  5650  Thlr.  —  Noch  vermachten  die  Ehegatten  für  Armen-Zwecke
  zu  Düren  eine  jährliche  Rente  von  400  Thlr.  und  Frau
Schenkel  hinterließ  ihrer  Vaterstadt  Schleiden  mehrere  Legate,  nämlich ­
  dem  ev.  Kirchcn-Fonds  2000  Thlr.,  dem  ev.  Schul-Fonds  2000
Thlr.,  und  den  Armen  der  Stadt,  ohne  Unterschied  der  Konfession
1000  Thlr.  Zu  Gunsten  der  Stadt  Gemünd  legirte  sie  4000  Thlr.  -
nämlich  dem  ev.  Kirchen-Fonds  2000  Thlr.  und  dem  ev.  Schul-Fonds
2000  Thlr.
Sch  ernbeckscheö  Legat,
mit  ursprünglich  150  Thlr.  für  die  Prediger-Wittwen  an  der  St.  Ulrichskirche ­
  zu  Magdeburg  bestimmt;  event,  gelangen  auch  andere  Prediger-Wittwen ­
  der  6  städtischen  Pfarrkirchen  zur  Theilnahme.  Der
Fonds  ist,  namentlich  durch  Verzichtleistung  empfangsberechtigter  Wittwen ­
  auf  ihre  Pension,  zur  Zeit  auf  mehr  als  300  Thlr.  gestiegen.
Schettlersche  Legate.
Wittwe  Rosalie  Schettler  geb.  Feist  (+  1833)  vermachte  der  Stadt
Glatz  1100  Thlr.  zu  milden  Stiftungen.  Die  Zinsen  a)  von  200  Thlr.
foflten  am  Ncujahrstage  jeden  Jahres  an  zwei  verarmte  bürgerliche
Faimllen;  b)  von  200  Thlr.  zur  Unterstützung  armer  kranker  Dienstboten ­
  und  Handwerksburschcn  des  Orts  verwendet  werden;  o)  700  Thlr
zur  Einrichtung  des  damals  im  Entstehen  begriffenen  städtischen  Wai^
senhauses  verwendet  werden.
Frau  v.  Scheve  (geb.  v.  Leckow),
(+  28.  Sept.  1849)  Wittwe  des  Kammergerichts-Präs.  v.  Scheve
setzte  a)  die  Armeu-Direktion  der  Stadt  Berlin  zur  Univcrsal-Erbin
ihres  Nachlaffes  ein  mit  der  Bestimmung,  daß  die  Revenüen  deffelben,
so  weit  darüber  nicht  von  ihr  selbst  verfügt  worden,  zum  Besten  der
Stadt-Armen  und  verschämten  Hülfsbedürstigen  verwendet  werden  sollen.
Ihr  in  der  Friedrichsstr.  38.  belegenes  Haus  wurde  zu  einer  Stiftung
für  10  unbescholtene  arme,  unverheirathete  Mädchen  von  guter  Familie
adeligen  o.der  bürgerlichen  Standes  bestimmt,  in  welcher  sie  von  ihrem
40sten  Lebensjahre  an  freie  Wohnung,  Holz  und  monatlich  7  Thlr.
beziehen,  dafür  aber  täglich  an  zwei  arme  Kinder  Unterricht  in  Elementar-Kenntttiffen,
  im  Nähen,  Zeichnen  rc.  ertheilen  sollen.  Für  zwei
Exspektantinnen,  welche  außerhalb  der  Anstalt  wohnen,  sind  monatlich
je  6  Thlr.  ausgesetzt;  das  Stiftshaus  ist  in  den  Jahren  1851  u.  1852
neu  aufgebaut.  Die  Erbschaft  im  Ganzen  betrug  nach  Abzug  von
88,100  Thlr.  Legaten  298,995  Thlr.,  worauf  jedoch  oŗûbergehend
noch  einige  Renten  hafteten.  Nach  dem  Ableben  der  von  der  Erblaffe-
            
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