Full text: Preußisches Landbuch

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Berlinersche Armen Stiftung. 
Der im Jahre 1840 zu Lüben verstorbene Kaufmann Mendel Hirsch 
Berliner begründete letztwillig für die dortigen Armen, ohne Unter 
schied der Religion, mit 100 Thlr. eine milde Stiftung, deren Ver 
waltung dem Magistrat mit der Bestimmung überlasten blieb, daß die 
Zinsen alljährlich am Sterbetage des Erblassers auf Brot unter die 
Armen vertheilt werden sollten. Die Stiftung hat unter dem 2. Juni 
1841 die landesherrliche Genehmigung erhalten. 
Berlinische Friedrichs-Werdersche Gewerbeschule. 
Im Jahre 1824 gegründet, ist sie nach dem Statut-Entwurf von 1865 dazu 
bestimmt, für den bürgerlichen Beruf und das gewerbliche Leben eine 
zweckmäßige Vorbereitung zu geben. Sie ist nicht Fachschule, sondern 
Bildungsanstalt, die das geistige Vermögen ihrer Schüler zu derjenigen 
Entwickelung bringen soll, welche die nothwendige Voraussetzung ist 
zu einem mehr als mechanischen, freien und selbstständigen Betriebe 
eines Gewerbes. Die Gewerbeschule besteht aus einer Vorschule und 
der eigentlichen Gewerbeschule. Die eigentliche Gewerbeschule umfaßt 
8 Klassen; die Klassen von Ober-Tertia an abwärts haben einen halb 
jährigen, die beiden oberen Klassen einen zweijährigen Kursus. Für 
die Vorschule wird ein dreijähriger Kursus angenommen. Das Schul 
geld beträgt in allen Klassen 25 Thlr. jährlich mit 1 Thlr. Turngeld; 
außerdem hat jeder in die Gewerbeschule neu eintretende Schüler ein 
Einschreibegeld von 3 Thlr. zu zahlen. Ans verschiedenen Schenkungen 
und ans Ueberschüssen bei den Jnscriptionsgeldern ist bei der Anstalt 
ein Fonds entstanden, welcher, obgleich ans seinen Erträgen mancherlei 
Unterstützungen an würdige und bedürftige Schüler, theilweise über die 
Schulzeit hinaus, gewährt worden sind, neben einem Grundbesitz von 
101 Morg. Wiesen auf ein Kapitalvermögen von 9000 Thlr. angewachsen 
ist. — Die Gemeindebehörden haben unterm 8. März 1864 aus diesem 
Fonds 2 Stipendien von je 200 Thlr. jährlich gegründet. Dieselben 
sind für junge Männer bestimmt, welche bei der Gewerbeschule die 
Abiturienten-Prüfung gut bestanden haben, und auf einer höheren tech 
nischen Lehranstalt sich weiteren wissenschaftlich-technischen Studien wid 
men; sie werden in der Regel ans 3 Jahre, resp. auf die normale 
Studienzeit gewährt; cs steht der Patronatsbehörde auch zu, in geeig 
neten Fällen ein Stipendium in 2 gleiche Theile zu theilen. — Sti 
pendiaten, welche sich während ihrer Studienzeit besonders ausgezeichnet 
haben, kann nach Ablauf derselben zu ihrer weiteren Ausbildung ein 
Reise-Stipendium in einer nach den besonderen Umständen zu bemesscn- 
den Höbe gewährt worden. Legat des im Jahre 1848 verstorbenen 
Bildhauer Eben von 8250 Thlr. Eine zweite (die Lonisenstädtische) 
Gewerbe-Schule besteht seit Ostern 1865. 
Berlinisches Gymnasium zum granen Kloster. 
Die älteste städtische Anstalt dieser Art in Berlin, hatte sie schon im 
Jahre 1846 ein Vermögen von 250,000 Thlr., bedurfte aber noch im 
Jahre 1861 eines Kommunal-Zuschusscs von 4600 Thlr. Sie hat die
	        
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