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Berlinersche Armen Stiftung.
Der im Jahre 1840 zu Lüben verstorbene Kaufmann Mendel Hirsch
Berliner begründete letztwillig für die dortigen Armen, ohne Unter
schied der Religion, mit 100 Thlr. eine milde Stiftung, deren Ver
waltung dem Magistrat mit der Bestimmung überlasten blieb, daß die
Zinsen alljährlich am Sterbetage des Erblassers auf Brot unter die
Armen vertheilt werden sollten. Die Stiftung hat unter dem 2. Juni
1841 die landesherrliche Genehmigung erhalten.
Berlinische Friedrichs-Werdersche Gewerbeschule.
Im Jahre 1824 gegründet, ist sie nach dem Statut-Entwurf von 1865 dazu
bestimmt, für den bürgerlichen Beruf und das gewerbliche Leben eine
zweckmäßige Vorbereitung zu geben. Sie ist nicht Fachschule, sondern
Bildungsanstalt, die das geistige Vermögen ihrer Schüler zu derjenigen
Entwickelung bringen soll, welche die nothwendige Voraussetzung ist
zu einem mehr als mechanischen, freien und selbstständigen Betriebe
eines Gewerbes. Die Gewerbeschule besteht aus einer Vorschule und
der eigentlichen Gewerbeschule. Die eigentliche Gewerbeschule umfaßt
8 Klassen; die Klassen von Ober-Tertia an abwärts haben einen halb
jährigen, die beiden oberen Klassen einen zweijährigen Kursus. Für
die Vorschule wird ein dreijähriger Kursus angenommen. Das Schul
geld beträgt in allen Klassen 25 Thlr. jährlich mit 1 Thlr. Turngeld;
außerdem hat jeder in die Gewerbeschule neu eintretende Schüler ein
Einschreibegeld von 3 Thlr. zu zahlen. Ans verschiedenen Schenkungen
und ans Ueberschüssen bei den Jnscriptionsgeldern ist bei der Anstalt
ein Fonds entstanden, welcher, obgleich ans seinen Erträgen mancherlei
Unterstützungen an würdige und bedürftige Schüler, theilweise über die
Schulzeit hinaus, gewährt worden sind, neben einem Grundbesitz von
101 Morg. Wiesen auf ein Kapitalvermögen von 9000 Thlr. angewachsen
ist. — Die Gemeindebehörden haben unterm 8. März 1864 aus diesem
Fonds 2 Stipendien von je 200 Thlr. jährlich gegründet. Dieselben
sind für junge Männer bestimmt, welche bei der Gewerbeschule die
Abiturienten-Prüfung gut bestanden haben, und auf einer höheren tech
nischen Lehranstalt sich weiteren wissenschaftlich-technischen Studien wid
men; sie werden in der Regel ans 3 Jahre, resp. auf die normale
Studienzeit gewährt; cs steht der Patronatsbehörde auch zu, in geeig
neten Fällen ein Stipendium in 2 gleiche Theile zu theilen. — Sti
pendiaten, welche sich während ihrer Studienzeit besonders ausgezeichnet
haben, kann nach Ablauf derselben zu ihrer weiteren Ausbildung ein
Reise-Stipendium in einer nach den besonderen Umständen zu bemesscn-
den Höbe gewährt worden. Legat des im Jahre 1848 verstorbenen
Bildhauer Eben von 8250 Thlr. Eine zweite (die Lonisenstädtische)
Gewerbe-Schule besteht seit Ostern 1865.
Berlinisches Gymnasium zum granen Kloster.
Die älteste städtische Anstalt dieser Art in Berlin, hatte sie schon im
Jahre 1846 ein Vermögen von 250,000 Thlr., bedurfte aber noch im
Jahre 1861 eines Kommunal-Zuschusscs von 4600 Thlr. Sie hat die