Full text : Preußisches Landbuch

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Berlinersche  Armen  Stiftung.
Der  im  Jahre  1840  zu  Lüben  verstorbene  Kaufmann  Mendel  Hirsch
Berliner  begründete  letztwillig  für  die  dortigen  Armen,  ohne  Unterschied ­
  der  Religion,  mit  100  Thlr.  eine  milde  Stiftung,  deren  Verwaltung ­
  dem  Magistrat  mit  der  Bestimmung  überlasten  blieb,  daß  die
Zinsen  alljährlich  am  Sterbetage  des  Erblassers  auf  Brot  unter  die
Armen  vertheilt  werden  sollten.  Die  Stiftung  hat  unter  dem  2.  Juni
1841  die  landesherrliche  Genehmigung  erhalten.
Berlinische  Friedrichs-Werdersche  Gewerbeschule.
Im  Jahre  1824  gegründet,  ist  sie  nach  dem  Statut-Entwurf  von  1865  dazu
bestimmt,  für  den  bürgerlichen  Beruf  und  das  gewerbliche  Leben  eine
zweckmäßige  Vorbereitung  zu  geben.  Sie  ist  nicht  Fachschule,  sondern
Bildungsanstalt,  die  das  geistige  Vermögen  ihrer  Schüler  zu  derjenigen
Entwickelung  bringen  soll,  welche  die  nothwendige  Voraussetzung  ist
zu  einem  mehr  als  mechanischen,  freien  und  selbstständigen  Betriebe
eines  Gewerbes.  Die  Gewerbeschule  besteht  aus  einer  Vorschule  und
der  eigentlichen  Gewerbeschule.  Die  eigentliche  Gewerbeschule  umfaßt
8  Klassen;  die  Klassen  von  Ober-Tertia  an  abwärts  haben  einen  halbjährigen, ­
  die  beiden  oberen  Klassen  einen  zweijährigen  Kursus.  Für
die  Vorschule  wird  ein  dreijähriger  Kursus  angenommen.  Das  Schulgeld ­
  beträgt  in  allen  Klassen  25  Thlr.  jährlich  mit  1  Thlr.  Turngeld;
außerdem  hat  jeder  in  die  Gewerbeschule  neu  eintretende  Schüler  ein
Einschreibegeld  von  3  Thlr.  zu  zahlen.  Ans  verschiedenen  Schenkungen
und  ans  Ueberschüssen  bei  den  Jnscriptionsgeldern  ist  bei  der  Anstalt
ein  Fonds  entstanden,  welcher,  obgleich  ans  seinen  Erträgen  mancherlei
Unterstützungen  an  würdige  und  bedürftige  Schüler,  theilweise  über  die
Schulzeit  hinaus,  gewährt  worden  sind,  neben  einem  Grundbesitz  von
101  Morg.  Wiesen  auf  ein  Kapitalvermögen  von  9000  Thlr.  angewachsen
ist.  —  Die  Gemeindebehörden  haben  unterm  8.  März  1864  aus  diesem
Fonds  2  Stipendien  von  je  200  Thlr.  jährlich  gegründet.  Dieselben
sind  für  junge  Männer  bestimmt,  welche  bei  der  Gewerbeschule  die
Abiturienten-Prüfung  gut  bestanden  haben,  und  auf  einer  höheren  technischen ­
  Lehranstalt  sich  weiteren  wissenschaftlich-technischen  Studien  widmen; ­
  sie  werden  in  der  Regel  ans  3  Jahre,  resp.  auf  die  normale
Studienzeit  gewährt;  cs  steht  der  Patronatsbehörde  auch  zu,  in  geeigneten ­
  Fällen  ein  Stipendium  in  2  gleiche  Theile  zu  theilen.  —  Stipendiaten, ­
  welche  sich  während  ihrer  Studienzeit  besonders  ausgezeichnet
haben,  kann  nach  Ablauf  derselben  zu  ihrer  weiteren  Ausbildung  ein
Reise-Stipendium  in  einer  nach  den  besonderen  Umständen  zu  bemesscnden
  Höbe  gewährt  worden.  Legat  des  im  Jahre  1848  verstorbenen
Bildhauer  Eben  von  8250  Thlr.  Eine  zweite  (die  Lonisenstädtische)
Gewerbe-Schule  besteht  seit  Ostern  1865.
Berlinisches  Gymnasium  zum  granen  Kloster.
Die  älteste  städtische  Anstalt  dieser  Art  in  Berlin,  hatte  sie  schon  im
Jahre  1846  ein  Vermögen  von  250,000  Thlr.,  bedurfte  aber  noch  im
Jahre  1861  eines  Kommunal-Zuschusscs  von  4600  Thlr.  Sie  hat  die
            
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