Full text : Preußisches Landbuch

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stum  mcn-An  stall  mit  etwa  45  Zöglingen  beiderlei  Geschlechts.  Das
Lehrlokal  befindet  sich  im  Seminargebäude,  die  Zöglinge  werden  bei
Einwohnern  der  Stadt  in  Kost  und  Pflege  gegeben  gegen  Zahlung
von  30  Thlr.  Die  Kost-  und  Pflegegelder  und  die  Gehälter  der
Taubstummenlehrer  trägt  der  von  dem  Provinzial-Schul-Kolleqium  zu
Münster  verwaltete  Provinzial-Taubstummen-Fonds.
Sckullehrer-Seminar  zu  Droffen,
1854  für  den  Regierungsbezirk  Frankfurt  gegründet.  Der  Magistrat
in  Droffen  verleiht  eine  Freistelle.
Schullehrer-Seminar  zu  Erfurt,
seit  1820  als  selbstständiges  Institut  bestehend,  eine  Königliche  Anstalt
mit  66  Zöglingen.  Bei  der  Aufnahme  ist  der  Nachweis  erforderlich
daß  der  Aspirant  mit  eigenen  Mitteln  oder  aus  der  Unterstützung  seiner
Eltern  und  Erzieher  mindestens  jährlich  50  Thlr.  auf  3  hintereinander
folgende  Jahre  verwenden  könne;  einzelne  Bedürftige  werden  mit  Freitischen ­
  und  Stipendien  unterstützt.
Schullehrer-Seminar  zu  Graudenz,
für  80  Zöglinge,  an  welche  Unterstützungen  von  durchschnittlich  36
Thlr.  aus  Staats-Fonds  gezahlt  werden.  Ein  katholisches  Institut.
Schullehrer-Seminar  zu  Äaralene,
Ein  ev.  Institut.  Zur  Vorbildung  von  Lehrern  litthauischcr  Zunge
werden  Unterstützungen  aus  dem  „litthauischen  Stipendien-Fonds"  (s.
d.)  verabreicht.  Die  Zöglinge  bedürfen  außer  Kleidern  und  Büchern:
nn  ersten  Jahre  das  halbe  Kostgeld  von  15  bis  24  Thlr.,  je  nach  den
Kostgeld?"'  ""  Zeiten  Jahre  8  Thlr.  feststehenden  Beitrag  zum
Schullehrer  Seminar  zu  Königsberg,
s.  Ev.  Waisenhaus-Seminar.

Schullehrer-Seminar  zu  iröpeuick.
Die  ersten  Anfänge  desselben  gehen  in  das  Jahr  1748  zurück,  wo  ei
l?5^'Şemlnar  mit  der  Real-Schule  in  Berlin  verbunden  wurdl
io  «ifr  to en  obcr  halben  Erlaß  des  Kostgeldes  mi
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.J  ^  bct  ^âuen,  Rietz  bei  Becskow  dergestalt,  daß  jedesmal  di
erste,  dntte,  fünfte  und  achte  Stelle  von  dem  Besitzer  von  Friedlank
die  zweite,  vlerte  und  sechste  von  dem  von  Groß-Behnitz  und  di
siebente  von  dem  von  Groß-Rietz  besetzt  wird.
            
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