Full text : Preußisches Landbuch

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Schulzesche  Schul-Stiftung  zu  Bismark.
Organist  Schulze  (t  1847)  bestimmte  2000  Thlr.  zur  Bildung
eines,  unter  Aufsicht  der  städtischen  Behörden  zu  stellenden  christlichen
Schul-Fonds  für  die  Htadt  Bismark.  Die  Zinsen  sollen  zur  Verbefferung
  der  Besoldungen  der  damals  vorhandenen  drei  städtischen
Lehrerstellen  oder  zur  Gründung  einer  vierten  Lehrerstelle  verwendet
werden.  Sie  betragen  871  Thlr.  und  dienen  zur  Zeit  als  Gehalts-Zulage
  für  den  vierten  Lehrer.
Schulze,
Stadt-Aeltester  zu  Berlin,  schenkte  dem  Kölnischen  Real-Gymnasium
daselbst  1829  ein  Kapital  von  500  Thlr.,  dessen  Zinsen  seit  seinem
(1850  erfolgten)  Tode  zur  Beförderung  des  Unterrichts  in  den  Naturwissenschaften ­
  verwendet  werden.
F.  M.  Schulze,  ,
Kaufmann  zu  Berlin  (t  1864),  hinterließ  der  dortigen  St.  Nikolaiund
  St.  Marien-Kirche  ein  Vermächtniß  von  etwa  15,000  Thlr.  Ein
Viertel  des  jährlichen  Ertrages  soll  für  die  in  den  beiden  Gemeinden
bestehenden  oder  noch  zu  errichtenden  Kinderbewahr-Anstalten  verwendet
werden.
Joh.  Fr.  Schulze,
Kirchenkassen-Rendant  zu  Perlcberg  (t  1847),  vermachte  der  Kämmerei
ein  1847  zahlbar  gewordenes  Kapital  von  2000  Thlr.  Die  jährlichen
Zinsen  mit  5  pCt.  sind  im  Herbste  jeden  Jahres  zu  einer  Tuch-Spende
  für  die  Armen  der  Stadt  zu  verwenden.
Schumacher  sches  Legat  zu  Tharlottenburg.
Von  Marie  KatharineWilhelminc  Schumacher  (t  1837)  herrührend,
welche  dem  Armen-Fonds  4000  Thlr.  mit  der  Bestimmung  vermachte,
daß  die  Zinsen  davon  theils  zur  Beschaffung  freien  Obdachs  und
Unterkommens  für  vier  einzeln  stehende  Personen,  theils  zur  Bestreitung ­
  der  jährlichen  Unterhaltungskosten  für  drei  arme  Stadt-Pflegekinder
in  der  Erziehungs-Anstalt  zu  Strausberg  verwendet  werden  sollten.
Ang.  Ferì».  Schumann,
Justizrath  und  Stadtrichter  (+  1828)  und  dessen  Gattin  Friederike
Wilhelmine,  geb.  Schulz  eigneten  dem  Schi  nd  lerschcn  Waisenhause  zu
Berlin  (s.  d.)  12,000  Thlr.  zu.  Die  Zinsen  von  6000  Thlr.  sollen
theils  zur  Verbesserung  deö  Einkommens  der  Lehrer  und  HauSleutc,
theils  zur  inneren  Oekonomie,  zum  Besten  der  Zöglinge,  zur  Anschaffung ­
  neuer  Betten,  Ausbesserung  derselben,  zu  Bettzeug,  besserer  Leinwand ­
  zu  Hemden,  zweckmäßigerer  Kleidung  und  zu  anderen  erforderlichen
nothwendigen  Ausgaben  verwendet  werden.  Von  den  Zinsen  der  andern ­
  6000  Thlr.  find  100  Thlr.  zu  Stipendien  für  Gymnasiasten,  die
aus  dem  Institute  hervorgehen  und  200  Thlr.  für  eben  solche,  welche
bereits  auf  Universitäten  stub  imi,  bestimmt.
            
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