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Anstalt, welche nach Auflösung der Universität zu Paderborn (1818)
als selbstständiges Institut erhalten worden und aus dem Paderborner
Studien-Fonds datirt ist. In ihr werden Aspiranten des katholisch
geistlichen Standes für ihren künftigen kirchlichen Beruf theoretisch aus
gebildet. Der Bischof von Paderborn beruft die Lehrer, regelt die
Lehr-Verfassung und überwacht die Disciplin. Vgl. Frhr. v. L e d e -
bur-Wicheln, Dämmers, Iunserm ann u. s. w.
Seinrausche Stiftung zu Kunow (Schrimm),
von den Semrauschen Eheleuten begründet. Sie überwiesen mittelst
testamentarischer Bestimmung vom 1. Decbr. 1850 zur Unterhaltung
und zu den Bedürfnissen des in Kunow einzurichtenden Armen-Schutz-
hauses eine Fläche Land von 1} Morgen, einen Baarbetrag von jähr
lich 36 Thlr. und mehrere Natnrialien im Werthe von jährlich 13 Thlr.
Das Armen-Schutzhaus ist seitdem ins Leben getreten.
Frhr. b. Send en,
Kammerherr, überwies (1863) der ev. Schule zu Radtschütz, Kreises
Steinau, L00 Thlr. zu einer Schul-Fundation. Eine gleiche Stiftung
besteht seit 1862 bei der ev. Schule zu Reifichi (Haynau). Kapital
25 Thlr. Die Zinsen sollen als Schulgeld für das ärmste Kind aus
Reifichi mit Ober-Birkfleck und Klein-Tschirbsdorf verwendet werden.
Senioren Stiftung für Inhaber des Eisernen KrenzeS.
Von König Friedrich Wilhelm IV. am 3. August 1841 begründet, ist
sie durch das Gesetz vom 10. März 1863 erweitert. Nach letzterem
sind den Inhabern des Eisernen Kreuzes am schwarzen wie am weißen
Bande, welche dasselbe in den Jahren 18^ und durch namentliche Be
stimmung nachträglich erhalten haben, fortan und zwar: den Inhabern
des Eisernen Kreuzes erster Klasse je 150 Thlr. und den Inhabern des Eiser
nen Kreuzes zweiter Klasse je 50 Thlr. vom 1. Januar 1863 ab jähr
lich als Ehrcnsold ans Lebenszeit nach den Bestimmungen der Stif
tungs-Urkunde vom 3. August 1841, unter Ausdehnung derselben auf
die Inhaber des Eisernen Kreuzes am weißen Bande, aus der Staats
kasse zu zahlen. Insoweit diese Zahlungen zur Erledigung kommen,
gehen dieselben sofort auf die Inhaber des Eisernen Kreuzes, welche
nach dem Jahre 1815 durch Vererbung in den Besitz desselben gelangt
sind, nach Maßgabe der Stiftungs-Urkunde über. Inhaber des Eiser
nen Kreuzes, welche des Ehrcnsoldcs nicht bedürfen und auf denselben
verzichten, werden zu Ehren-Senioren ernannt. Vgl. Stiftung für un
bemittelte Inhaber des Eisernen Kreuzes.
Rich. With. Sep peler,
Kaufmann zu Münster, schenkte 1861 dem Armen-Fonds zu Rietberg
mehrere Grundstücke im Werthe von 8—900 Thlr. ; der Ertrag soll
zu Unterstützungen für Arme der Stadt Rietberg verwendet werden.
Die letzteren treten jedoch erst mit dem Jahre 1875 in den Genuß der
Nutzungen.