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ein Andenken an seine Mutter zur Ausbildung junger Mädchen aus
armen Bürgerfamilien der Stadt Goldberg fürs wirthschaftliche und
bürgerliche Leben mit einem Legat von 2000 Thlr. fundirt. Die
Mädchen, anfänglich zehn, erhalten 1 Jahr hindurch den Unterricht
frei. Soweit die Mittel der Stiftung reichen, werden ihnen die Werkzeuge
und Materialien zu der Arbeit geliefert. Bon den Schülerinnen,
welche sich in der Stiftung durch fleißige Leistungen auszeichnen und
dann als Dienstmädchen in ehrbaren Haushaltungen ihr Fortkommen
finden, sollen jährlich 4, .jede mit 5 Thlr, beschenkt werden, wenn sie
zwei Jahre ununterbrochen in ihrem şrsten Dienste zur vollen Zufriedenheit
ihrer Herrschaft und in völlig unbescholtenem Lebenswandel
ausgeharrt haben. Die Stiftung steht unter Oberaufsicht des Magistrats,
die spezielle Leitung und Beaufsichtigung ist einem aus zwei
Frauen der Bürgerschaft und einem Bürger bestehenden Kuratorium
übertragen. Die Stiftung hat beschränkte Korporations-Rechte.
Sophien Stiftung zu Wallerfangen,
von der Familie v. G al hau 1857 mit einem Grund-Kapital von
60,000 Thlr., verzinslich zu 5 pEt. begründet. Sie ist für die den
Pfarrbczrrk bildenden Gemeinden Wallerfangen, Nieder-Limberg und
(Saarlouis) bestimmt, soll der Mittellosigkeit in ihnen abhelfen
und die Bewohner zu einer gemeinnützigen Thätigkeit und zur
sittlichen Veredlung aufmuntern. Zu dem Ende sind die Zinsen zu
verwenden zur Beihülfe für den Armen-Vcrcin (das Armenhaus)- zur
Beihülfe für arme Familien; zur Bildung und Erziehung ' von
jungen Leuten aus armen Familien; zu Bauten und gemeinnützigen
Arbeiten; zur Beihülfe und Ermunterung für den Ackerbau und ' zu
Gratifikationen für Lehrer und Lehrerinnen und Preisvertheilung in
der Sonntags-Schule. An der Spitze des Kuratoriilms stehender
Orts-Pfarrer, der Bürgermeister und ein Glied der Familie von
Galhau.
Spa lding-Ja e o bssches Iungfraneii-Kloster zu Bergen.
Von Barbara Maria Spalding (f 1848) für in Bergen geborene
unverheirathete Mädchen nicht adeligen Standes mit einigen Grundstücken
und einem Kapital von 9900 Thlr. begründet Die Aufzunehmenden
zahlen ein Einkaufsgeld von 50 Thlr.; sie müssen wenigstens
16 Jahr alt und zur Zeit ihrer Geburt der Vater Magistrats-Mitglied,
Kaufmann, Königlicher oder städtischer Beamter (mit Ausnahme
der niederen Beamten), Prediger, Schullehrer, Arzt, Advokat rc. gewesen
sein; sie dürfen nur durch weibliche Handarbeiten sich einen Erwerb
verschaffen. Vorläufig und bis die Erweiterung des Klosters
möglich, sollten 4 Personen aufgenommen werden, die außer freier
Wohnung auch jährliche Geldbezüge von 50 — 100 Thlr. zu genießen
haben sollten. Der erste Bürgermeister und der erste Prediger des OrlS
sind Kuratoren der Stiftung und werden von der Regierung zu Stralsund
mit dieser Funktion betraut. Die Stiftung hat 1848 die landesherrliche
Bestätigung und 1850 durch Zuwendungen der f verwittweten