Full text: Preußisches Landbuch

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ein Andenken an seine Mutter zur Ausbildung junger Mädchen aus 
armen Bürgerfamilien der Stadt Goldberg fürs wirthschaftliche und 
bürgerliche Leben mit einem Legat von 2000 Thlr. fundirt. Die 
Mädchen, anfänglich zehn, erhalten 1 Jahr hindurch den Unterricht 
frei. Soweit die Mittel der Stiftung reichen, werden ihnen die Werk 
zeuge und Materialien zu der Arbeit geliefert. Bon den Schülerinnen, 
welche sich in der Stiftung durch fleißige Leistungen auszeichnen und 
dann als Dienstmädchen in ehrbaren Haushaltungen ihr Fortkommen 
finden, sollen jährlich 4, .jede mit 5 Thlr, beschenkt werden, wenn sie 
zwei Jahre ununterbrochen in ihrem şrsten Dienste zur vollen Zu 
friedenheit ihrer Herrschaft und in völlig unbescholtenem Lebenswandel 
ausgeharrt haben. Die Stiftung steht unter Oberaufsicht des Magi 
strats, die spezielle Leitung und Beaufsichtigung ist einem aus zwei 
Frauen der Bürgerschaft und einem Bürger bestehenden Kuratorium 
übertragen. Die Stiftung hat beschränkte Korporations-Rechte. 
Sophien Stiftung zu Wallerfangen, 
von der Familie v. G al hau 1857 mit einem Grund-Kapital von 
60,000 Thlr., verzinslich zu 5 pEt. begründet. Sie ist für die den 
Pfarrbczrrk bildenden Gemeinden Wallerfangen, Nieder-Limberg und 
(Saarlouis) bestimmt, soll der Mittellosigkeit in ihnen ab- 
helfen und die Bewohner zu einer gemeinnützigen Thätigkeit und zur 
sittlichen Veredlung aufmuntern. Zu dem Ende sind die Zinsen zu 
verwenden zur Beihülfe für den Armen-Vcrcin (das Armenhaus)- zur 
Beihülfe für arme Familien; zur Bildung und Erziehung ' von 
jungen Leuten aus armen Familien; zu Bauten und gemeinnützigen 
Arbeiten; zur Beihülfe und Ermunterung für den Ackerbau und ' zu 
Gratifikationen für Lehrer und Lehrerinnen und Preisvertheilung in 
der Sonntags-Schule. An der Spitze des Kuratoriilms stehender 
Orts-Pfarrer, der Bürgermeister und ein Glied der Familie von 
Galhau. 
Spa lding-Ja e o bssches Iungfraneii-Kloster zu Bergen. 
Von Barbara Maria Spalding (f 1848) für in Bergen geborene 
unverheirathete Mädchen nicht adeligen Standes mit einigen Grund 
stücken und einem Kapital von 9900 Thlr. begründet Die Aufzu 
nehmenden zahlen ein Einkaufsgeld von 50 Thlr.; sie müssen wenig 
stens 16 Jahr alt und zur Zeit ihrer Geburt der Vater Magistrats- 
Mitglied, Kaufmann, Königlicher oder städtischer Beamter (mit Ausnahme 
der niederen Beamten), Prediger, Schullehrer, Arzt, Advokat rc. ge 
wesen sein; sie dürfen nur durch weibliche Handarbeiten sich einen Er 
werb verschaffen. Vorläufig und bis die Erweiterung des Klosters 
möglich, sollten 4 Personen aufgenommen werden, die außer freier 
Wohnung auch jährliche Geldbezüge von 50 — 100 Thlr. zu genießen 
haben sollten. Der erste Bürgermeister und der erste Prediger des OrlS 
sind Kuratoren der Stiftung und werden von der Regierung zu Stral 
sund mit dieser Funktion betraut. Die Stiftung hat 1848 die landes 
herrliche Bestätigung und 1850 durch Zuwendungen der f verwittweten
	        
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