Full text : Preußisches Landbuch

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ein  Andenken  an  seine  Mutter  zur  Ausbildung  junger  Mädchen  aus
armen  Bürgerfamilien  der  Stadt  Goldberg  fürs  wirthschaftliche  und
bürgerliche  Leben  mit  einem  Legat  von  2000  Thlr.  fundirt.  Die
Mädchen,  anfänglich  zehn,  erhalten  1  Jahr  hindurch  den  Unterricht
frei.  Soweit  die  Mittel  der  Stiftung  reichen,  werden  ihnen  die  Werkzeuge ­
  und  Materialien  zu  der  Arbeit  geliefert.  Bon  den  Schülerinnen,
welche  sich  in  der  Stiftung  durch  fleißige  Leistungen  auszeichnen  und
dann  als  Dienstmädchen  in  ehrbaren  Haushaltungen  ihr  Fortkommen
finden,  sollen  jährlich  4,  .jede  mit  5  Thlr,  beschenkt  werden,  wenn  sie
zwei  Jahre  ununterbrochen  in  ihrem  şrsten  Dienste  zur  vollen  Zufriedenheit ­
  ihrer  Herrschaft  und  in  völlig  unbescholtenem  Lebenswandel
ausgeharrt  haben.  Die  Stiftung  steht  unter  Oberaufsicht  des  Magistrats, ­
  die  spezielle  Leitung  und  Beaufsichtigung  ist  einem  aus  zwei
Frauen  der  Bürgerschaft  und  einem  Bürger  bestehenden  Kuratorium
übertragen.  Die  Stiftung  hat  beschränkte  Korporations-Rechte.
Sophien  Stiftung  zu  Wallerfangen,
von  der  Familie  v.  G  al  hau  1857  mit  einem  Grund-Kapital  von
60,000  Thlr.,  verzinslich  zu  5  pEt.  begründet.  Sie  ist  für  die  den
Pfarrbczrrk  bildenden  Gemeinden  Wallerfangen,  Nieder-Limberg  und
(Saarlouis)  bestimmt,  soll  der  Mittellosigkeit  in  ihnen  abhelfen
  und  die  Bewohner  zu  einer  gemeinnützigen  Thätigkeit  und  zur
sittlichen  Veredlung  aufmuntern.  Zu  dem  Ende  sind  die  Zinsen  zu
verwenden  zur  Beihülfe  für  den  Armen-Vcrcin  (das  Armenhaus)-  zur
Beihülfe  für  arme  Familien;  zur  Bildung  und  Erziehung  '  von
jungen  Leuten  aus  armen  Familien;  zu  Bauten  und  gemeinnützigen
Arbeiten;  zur  Beihülfe  und  Ermunterung  für  den  Ackerbau  und  '  zu
Gratifikationen  für  Lehrer  und  Lehrerinnen  und  Preisvertheilung  in
der  Sonntags-Schule.  An  der  Spitze  des  Kuratoriilms  stehender
Orts-Pfarrer,  der  Bürgermeister  und  ein  Glied  der  Familie  von
Galhau.
Spa  lding-Ja  e  o  bssches  Iungfraneii-Kloster  zu  Bergen.
Von  Barbara  Maria  Spalding  (f  1848)  für  in  Bergen  geborene
unverheirathete  Mädchen  nicht  adeligen  Standes  mit  einigen  Grundstücken ­
  und  einem  Kapital  von  9900  Thlr.  begründet  Die  Aufzunehmenden ­
  zahlen  ein  Einkaufsgeld  von  50  Thlr.;  sie  müssen  wenigstens ­
  16  Jahr  alt  und  zur  Zeit  ihrer  Geburt  der  Vater  Magistrats-Mitglied,
  Kaufmann,  Königlicher  oder  städtischer  Beamter  (mit  Ausnahme
der  niederen  Beamten),  Prediger,  Schullehrer,  Arzt,  Advokat  rc.  gewesen ­
  sein;  sie  dürfen  nur  durch  weibliche  Handarbeiten  sich  einen  Erwerb ­
  verschaffen.  Vorläufig  und  bis  die  Erweiterung  des  Klosters
möglich,  sollten  4  Personen  aufgenommen  werden,  die  außer  freier
Wohnung  auch  jährliche  Geldbezüge  von  50  —  100  Thlr.  zu  genießen
haben  sollten.  Der  erste  Bürgermeister  und  der  erste  Prediger  des  OrlS
sind  Kuratoren  der  Stiftung  und  werden  von  der  Regierung  zu  Stralsund ­
  mit  dieser  Funktion  betraut.  Die  Stiftung  hat  1848  die  landesherrliche ­
  Bestätigung  und  1850  durch  Zuwendungen  der  f  verwittweten
            
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