Full text : Preußisches Landbuch

Gartenkunst  und  Gehölzzucht.  Vorsitzender  Geh.  Ober-Regierungs-Rath
Knerk.
Verein  zur  Beförderung  des  Schulbesuchs  armer  Kinder  in  Berlin.
Die  Statuten  dieses  Vereins  fyxb  von  1828.  Sein  Zweck  ist  Verabreichung ­
  von  Lehrmitteln  und  Kleidungsstücken  an  solche  arme  Kinder,
deren  Eltern  oder  Mütter  nicht  von  der  Kommune  laufend  unterstützt
werden  und  ohne  jene  Unterstützung,  die  von  der  Kommune  bewilligte
Wohlthat  des  freien  Elementar-Unterrichts  in  einer  Tagesschule  gar
nicht,  oder  höchst  unvollkommen  zu  benutzen  im  Stande  wären.  Die
Mittel  dazu  bestehen  in  freiwilligen  Geldbeiträgen.  Der  Verein  steht
in  Verbindung  mit  der  Armen-Direktion,  erhielt  mehrere  Legate  und
(im  Jahr  1862)  aus  dem  Be  th  g  eschen  Nachlasse  9368  Thlr.
Verein  zur  Besierung  der  Strafgefangenen  in  Berlin.
Er  ist  im  Jahr  1827  für  die  östlichen  Provinzen  des  Staats  zusammengetreten, ­
  besitzt  Korporations-Rechte  und  Portofrciheit  und  bezweckt
sowohl  die  moralische  Besierung  der  iu  den  Straf-Anstalten  sich  befindenden ­
  Verbrecher,  als  auch  Fürsorge  für  die  entlassenen  Gefangenen,
um  diese  vor  Rückfällen  zu  bewahren.  Er  hat  ausser  dem  Beirathe  für
Gründung  und  Pflege  besonderer  Vereine  in  den  andern  Provinzen  seine
unmittelbare  Thätigkeit  auf  die  Provinz  Brandenburg,  insbesondere  auf
die  Stadt  Berlin  beschränkt  und  hier  u.  A.  eine  Zufluchtsstätte  für
aus  der  Haft  entlassene  jugendliche  Sträflinge  angelegt.  Zu  den  dem
Vereine  gewordenen  Zuwendungen  gehört  das  Vermächtniss  der  Geh.-Räthin
  Ürsinus  von  1836  im  Betrage  von  500  Thlr.,  welches  dem
Vereine  in  dem  Testamente  v.  d.  Glatz  3.  März  1829  ausgesetzt
ward,  „da  ich  25  Jahre  hindurch  Gelegenheit  hatte,  zu  bemerken,  wie
nützlich,  ja  nöthig  ein  solcher  Verein  sei,  um  wenigstens  die  einzelnen,
mehr  verirrten,  als  verderbten  Individuen  zu  retten".
Verein  zur  christlichen  Fürsorge  für  jüdische  Proselyten  in  Berlin.
Veranlaßt  durch  die  Roth,  in  welche  oft  Proselyten  durch  ihren  Uebertritt
  zum  Christenthum  gerathen,  ausgestoßen  aus  ihrer  Familie,  verlassen ­
  von  ihren  früher'en  Glaubensgenossen  und  von  den  Ehristcn  mit
Vorurtheil  und  Mißtrauen  angesehen,  hat  sich  dieser  Verein  im  Jahre
1829  gebildet.  Seine  Statuten  sind  vom  November  1836,  mit  deren
Bestätigung  dem  Verein  zugleich  Korporations-Rechte  ertheilt  sind.  Die
jährlichen  Einnahmen  und  Ausgaben  belaufen  sich  auf  etwa  800  Thlr.
Vorsteher  des  Vereins  Geh.  Juftizrath  Fockc.
Verein  znr  Erziehung  sittlich  verwahrloster  Kinder  in  Berlin.
Dieser  Verein,  dessen  Statikten  unterm  10.  März  1825  die  Allerh.
Genehmigung  erhielten,  eröffnete  (Tcmpelhofcr  Ufer  1.)  am  1.  Mal
1825  ein  Erziehungshaus  für  sittlich  verwahrlosetc  Knaben  und  davon
getrennt  am  1.  Mai  1828  ein  ErziehungshauS  für  Mädchen.  Im
ersteren  werden  die  Zöglinge  zn  Handwerkslehrlingen  rc.,  nn  letzteren  zu
Dienstmädchen  ausgebildet.  Beide  Anstalten  werden  grosstentheuS  durch
freiwillige  Beiträge  unterhalten  und  enthielten  am  1.  April  1864  62
            
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