Full text : Preußisches Landbuch

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frau  geb.  Cracow  begründeten  zwei  Stiftungen.  Die  eine  bezweckt
1)  Unterstützung  jüdischer  und  wenn  den  Juden  die  Bekleidung  öffentlicher ­
  Lehrstellen  nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom  11.  März  1812
wieder  eingeräumt  werden  sollte,  auch  christlicher  Volks-  und  Elemcntar-Schullehrer
  und  deren  Wittwen  und  Waisen;  die  andere  2)  Unterstützung ­
  für  würdige  und  bedürftige  jüdische  Hausväter  oder  Hausmütter ­
  zu  Berlin.  Das  Kapital  beider  Stiftungen  beträgt  zusammen
19,000  Gulden  in  Oesterreichischen  Staats-Papieren.  Tcstaments-Exekutoren
  sind  die  zeitigen  Mitglieder  des  engern  Ausschuffes  der  „Gesellschaft ­
  der  Freunde",  s.  d.  A.)  und  die  Mimlieder  des  Vorstandes
der  jüdischen  Gemeinde;  Aufsichtsbehörde  das  Polizei-Präsidium.
M.  Warschauer.  nbidMmWS
Banquier  zu  Berlin  begründete  bei  der.  Universität  zu  Königsberg  ein
Stipendium  mit  2500  Thlr.  in  Staatsschuldschcincn.  Zwei  Studirende,
von  denen  der  eine  sich  zum  mosaischen  Glauben  bekennen  muß,  sollen
jährlich  jeder  mit  50  Thlr.  unterstützt  werden.  Die  Verleihung  hat
der  akademische  Senat.
v.  Wartenbergsches  Stipendium  zu  Perleberg.
Im  15.  Jahrhundert  von  einem  v.  Wartenbergschen  Unterthanen
zu  Uenze  der  Kirche  daselbst  in  Naturalien  (12  Scheffel  Roggen  und
12  Scheffel  Gerste  altes  Maaß)  legirt,  und  nach  der  Reformation  zu
einem  Stipendium  bestimmt.  Berechtigt  sind  Mitglieder  der  v.  Warten ­
  ber  g  schen  Familie  und  demnächst  Fremde  bürgerlichen  Standes
aus  8  Jahre;  jene  schon  auf  der  Schule  und  auf  der  Universität,  diese
nur  auf  Universitäten.  Kollator  der  Senior  der  v.  War  tendera^
schen  Familie.
Weber  sche  Schul-Stiftung,
von  dem  Pfarrer  Weber  in  Kaifenheim  <Kochem)  herrührend.  Kapital ­
  300  Thlr.
Weber  sche  Stiftung  zu  Berlin.  ş
Fabriken-Kommissionsrath  Weber  (t  1831)  vermachte  dem  Verein  zur
Beförderung  des  Gewerbefleißes  in  Preußen  (s.  A.)  10,000  Thlr.,  deren
Zinsen  einen  Beitrag  zu  den  Kosten  bilden  sollten,  welche  eine  zu  Irefsende
  Einrichtung  zum  Unterricht  von  Lehrlingen  und  Gesellen  oder
Gehülfen  der  Fabriken  und  Handwcrkcrei,  nach  den  Ideen  Broughams, ­
  erfordern  würde.  Er  enthielt  sich,  dem  Verein  die  Art  und
-Weise  bestimmt  vorzuschreiben,  wie  dieser  Zweck  zu  erreichen  sein  werde
und  wie  hiezu  die  Zinsen  von  seinem  Vermächtnisse  angewandt  werden
sollten,  und  beschräà  sich  blos  darauf,  denselben  dadurch  zu  veranase», ­
  mit  einer  solchen  Einrichtung  vorzuschreile».  die  im  l'aubc  noch
şehlte.  Das  Kapital  bleibt  so  lange  Eigenthum  des  Vereins,  als  er
besteht.  Sollte  derselbe  sich  auflösen,  so  geht  das  Dermächtniß  auf  den
Magistrat  zu  Berlin  über,  um  die  Zinsen  der  10,000  Thlr.  in  der
angegebenen  Art  bei  der  von  ihm  gestifteten  Gewerbeschule  zu  benutzen.
Sollte  diese  Schule  ebenfalls  aufhören,  so  fällt  das  Kapital  dem  Ber-Vreuß.
  Landbuch.  49
            
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