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' il . gr-, NkU'Borpommersche Wilh elms - Stiftiwg.
von den Standen 1865 bei Gelegenheit der 50jährigen Feier der Bereinigung
der Provinz mit Preußen aus Landesmitteln begründet. Aus
den Zinsen sollen Offizieren, Portepee-Fähnrichen und einjährigen Freiwilligen
der preußischen Armee, die in Neu-Borpammern geboren und
vor dem Feinde invalide geworden, Unterstützungen außer den ihnen
zustehenden Pensionen gewährt werden.
Wilhelius-Siistiiiiz zu Roßla.
Durch Testament des 1826 t Grasen Wilhelm zu Stolberg-Roßla
begründet, erstreckt sie sich aus sämmtliche Trte der Grafschaft Stolbrxg-Noßla
mit Ausschluß des (erst 1835 dazu
Tas Bermögeu der Stiftung, belief sich*1862 aus nahe an 419,000
Thlr. lfl Hypotheken und Staats-Papieren; apf dasselbe sind verschiedenss
Legate im
dem verschiedene,
hörende Pensionen; ... w«
16,700 Thlr. ist nach Abzug der Verwaltungslosten (770 Thlr.) zur
Zeit in der Weise vertheilt, daß 2000 Thlr. zur Erhöhung der
Schullehrer-Besoldungen, 410 Thlr. als Besoldungs-Beitrag für nach
dem Tode des Grasen Wilhelm neu angestellte Lehrer, 50 Thlr. zu
Gratifikationen für Lehrer, 100 Thlr. als Zuschuß für emeritirte Lehrer,
100 Thlr. zu Pensionen für Lehrer-Wittwen, 350 Thlr. zu Schultüten,
300 Thlr. zur Dotation neu begründeter Schul-Stellen, 150
^Lylr. für das Anschaffen und Einbinden von Schulbüchern, die den
Kindern nach Verhältniß der Bedürftigkeit der Eltern zu einem billigeren
als dem Einkaufspreise abgelassen werden, 135 Thlr. für die
bestehenden ^chulkassen, 600 Thlr. zur Erziehung von 12 Waisen
0U L bil ^wattige Ersparnisse werden 'als Kapital gesam-,
lU ^"îersttttzung und Ausbildung armer Lehrer-Klnder,
51 Thlr. als Beitrag zuin Schullehrer-Wittwen^nstitut verwendet
werden. Noch wird aus den Ueberschttsien ein Ban-Fonds für
Kirchen- inib Pfarr-Gebänd^nNd tin Understützückgs-Fvnds für Pfarrer
Ñ^Udet. Dir Stiftung chat einen eigenen Bttwaltuügsrath unter Obev-Aufsicht
des gräflichen Konststorit.
Millii-Im, atipcntnim.
ÍUI ""'-' ^îiftttNg unter dem Nauicu „Köllig
gegründet Werde, deren Eiuküiifte zu acht durch den Minister der geist
lichen Angelegenheiten zu verleihenden Stipendien für je einen Stüdlrenden
der vier Fakultäten verwendet werdeii sollen. Jedes der Stipendien
beträgt 50 Thlr. für das Jahru i Kommcrziea--Nath Flatau
vermehrte 1864 die Zahl dieser Stipendien um zwei, und diese Spezial-Stiftung
erhielt unter dem 9. April 1863 die Genehmigung
»üt der Bestimmung, daß die hinzugekommenen Stipendie» von dem
Minister der geistlichen Angelegenheiten ohne Unterschied des Bekennt-