Full text: Preußisches Landbuch

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WohltbätigkeilS-Verem zu Heiligenbeil. 
Er bringt durch milde Beiträge jährlich etwa 125 Thlr. auf und ver 
wendet dieselben für dürftige erkrankte Personen, die der öffentlichen 
Armenpflege noch nicht anheimgefallen sind. . 
WohlthätigkeitS-Bercin zu Memel. 
Er besteht ans etwa 500 beitragenden Mitgliedern, hat cm Vermögen 
von 4000 Thlr. und verwendet jährlich einen großen Theil seiner Ein- 
nahmen zur Unterhaltung von Knaben in der Rettnn.qdanstalt, zu Bü- 
chern für die Fortbildungsschule und zu Wcihnachts-Beschecrungen für- 
arme Kinder. 
WohlthätigkeitS'Bercin zu Potsdam. 
Er ist 1831 begründet und unterhält a) zwei Kleinkinder-Bewahranstal- 
ten, in denen 1862 zusammen 226 Kinder Aufnahme fanden. Davon 
wurden 30 frei verpflegt; 1>) eine Suppen-Anstalt; unterstützt ferner 
c) arme Wöchnerinnen mit Suppen und Kindcrzcug und endlich ist 
d) das Elisabeth-Stift (s. d. A.) durch ihn begründet. Vorsitzender 
v. Jacobs. 
Wobltbätigkcirs Bercin zu Wests. 
Derselbe stiftete das St. Marien-Hospital (s. d. A.). Statuten von 
1857. 
WohlthätigkeitS-Verein zu Wrietzen a. O. 
Nach dem Statut vom 6. März 1853 bezweckt er, würdige und hülfs- 
bcdürftigc Arme der Stadt mit Brennmaterial während des Winters 
zu versehen. Aus den Beiträgen der Mitglieder, sowie aus Geschen 
ken und^ Vermächtnissen und den Zinsen von aufgesammelten Kapitalien 
bilden sich die Fonds des Vereins, zu desien Vorstande der Ober- 
Pfarrer der Stadt gehört. 
Woldensche Stiftung. . 
von 1782. Kapital 100 Gulden, welches auf dem Gute Siedkow 
(Bclgard) eingetragen ist, und deffen Zinsen von der Gutsherrschaft au 
arme Leute vertheilt werden. 
Woldermannsche Stiftung. 
Sie wurde bei der Amts-Jubelfeier des Kammergcrichts-Präsidenten 
Woldermann am 20. April 1823 ans freiwilligen Beiträgen der 
Gerichts-Personen im Departement des Kammergcrichts gegründet, und 
hat den Zweck, Söhne unbemittelter Justiz-Beamten der Untergerichte im 
gedachten Departement während ihrer Ausbildung in der praktischen 
Justiz als Auskultatoren oder Referendarie» zu mrterstützen. Die Be 
stimmung der Individuen, denen eine UnterstüMng zufallen soll, ge- 
Wrt dem Präsidenten des Jnstrullivns - Senats des Kammergcrichts. 
Dje Unterstützung selbst beträgt 150 Thlr. und wird in der Regrl nur 
"uf 1 Jahr bewilligt. Stiftung KapM ¿500 Thlr. 
Wolfsche Studien-Stiftung -u Breslau. 
Am 15. Fcbr. 1859, dem hundertjährigen Geburtstage F. A. Wolfs
	        
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