Full text: Preußisches Landbuch

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bei welchem Boehl in seiner Jugend in Pension gewesen, und wo 
durch ihm der Ort sehr werth geworden war; b) in 2200 Thlr., welche 
zur Gründung einer besonderen Stiftung zur jährlichen Unterstützung 
von Hülssbedürstigen jeden Standes oder von Hospitaliten der Stadt 
Ueckermünde verwendet werden sollen; c) in 1000 Thlr., deren Zinsen 
zu Schulgeld für arme Kinder der Stadt Ueckermünde bestimmt sind; 
d) in 2200 Thlr., welche der Armenkaffe zu Straßburg U. M. be 
hufs Gründung einer besonderen Stiftung zur jährlichen Unterstützung 
von Hülssbedürstigen jedes Standes oder von Hospitaliten vermacht 
sind. Die Legate b. c. d. waren 1864 noch mit einem Nießbrauch 
behaftet. 
Böhlendorffsche Stipendien. 
Der verstorbene Wirkl. Geh. Ober-Finanz-Rath und Provinzial-Steuer- 
Direktor Böhlendorfs zu Stettin begründete Stipendien für zwei junge 
Leute, welche sich dem höhern Gewerbe widmen und zu dem Ende die 
dortige Gewerbeschule besuchen wollen. Stiftungsmäßig soll das Sti 
pendium immer nur für die Dauer des Zeitraums gewährt werden, 
der zur Ausbildung in gedachter Schule grundsätzlich angenommen wird. 
Von den sich darum Bewerbenden sollen bei gehöriger Qualifikation 
dazu diejenigen den Vorzug haben, deren Väter bei der indirekten 
Steuer-Verwaltung in Pommern angestellt sind, oder angestellt waren 
und gestorben sind. Die Kuratel über die Stiftung und die Vergebung 
der Stipendien ist der Königl. Regierung übertragen. Die Stipendien 
werden zum Jahrcsbetrage von je 150 Thlr. für die höheren Haupt 
klassen wenigstens auf 2 Jahre bewilligt und die Entscheidung über die 
Bewilligung erfolgt nach Abhaltung der Aufnahme-Prüfung. 
v. Böhm«Bezing, 
Rittergutsbesitzer in Berlin, schenkte (1864) ein Kapital von 100 Thlr., 
dessen Zinsen eine würdige und bedürftige Person in Schweinitz, 
Kreis Grünberg, beziehen soll. 
B ö h m s ch e Fundation. 
Der Kaufmann Johann Gottfried Böhm in Bolkenhain setzte bei Ge 
legenheit der Feier seines fünfzigjährigen Bürger-Jubiläums am 27. 
Septbr. 1861 100 Thlr. mit der Bestimmung aus, daß die Stiftung 
den Namen „Kaufmann I. G. Böhm schc Fundation" erhalte und die 
Zinsen derselben alljährlich am 27. September an Bürger der Stadt 
Bolkenhain, welche ihr fünfzigjähriges Bûrger-Jubiläumşş bereits erlebt 
haben und in dürftigen Verhältnissen sich befinden, vertheilt werden. 
BOhmsches Legat. 
Der ehemalige Stadt-Syndikus Johann David Böhm (zn Kletschkau 
t 1840) legirte 8000 Thlr. für verschämte Arme und andere noth- 
leidendc Personen, besonders ohne ihre Schuld herunter gekommene 
Familien der Stadt Schweidnitz, sie mögen im Besitz eines Grund 
stückes sein oder nicht und ohne allen Unterschied der Religion in der 
Art, daß die Zinsen des Kapitals à 4 pCt. in 10 Raten von je 12
	        
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