Full text : Preußisches Landbuch

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Borghardtsche  Stiftung.
Borghardtschen  Eheleute  zu  Neiffe  setzten  in  ihrem
am  21.  Ouh  1834  eröffneten  Testamente  die  katholische  Haus-Armuth
überhaupt  und  d.e  zu  Neiffe  insbesondere  zu  Erben  ein.  Nach  den
getroffenen  Bestrmmungen  sollen  die  Zinsen  1)  von  4000  Thlr
mm
setzten  die  Testatoren  folgende  Vermächtnifle  aus:  8)  zu  Messen  und
Annlversanen,  sowie  zur  Verabreichung  eines  Almosens  an  die  armen
Hospitalkranlen  die  Zinsen  von  resp.  600,  1000  und  400  Thlr.;  9)  für
die  Begräbnißkirche  und  den  Todtengräbcr  als  Entschädigung  für  die
tabstellen  und  die  Beaussichtignng  der  Gräber  der  Erblasser  die  Zinsen
  von  200  Thlr.;  10)  an  die  Brüderschaft  der  Verkündigung  der
)eülgen  Mutter  Gottes  Maria  für  die  Abhaltung  von  Andachten  100
¿IU.  und  11)  zur  Bestreitung  der  durch  die  Verwaltung  aller  dieser
1000  21;%.  m  bi#
«¿'™  Ñundatlonen,  welche  als  ein  Ganzes  unter  dem  diamen
à  Hedwlge  und  Joseph  Karl  Borghardtsche  Stiftung"
missin,/  i",  '  îşt  Allgemeinen  der  fürstbischöslichen  Verwaltungs-Komiic
  ehin>,  f mi í be  Stiftungen  in  Neiffe  übertragen,  im  Speziellen  soll
L  '  bcfoubcvê  zu  bestellenden  Prokurator,  der  zugleich  Mitglied  der
aliod?  ^Haltungs-Kommission  sein  muß,  ferner  einem  andern  Mit-C
  ^letzteren  und  einem  Mitgliede  des  Magistrats  in  Neiffe  obt
 J n :u ;.  ì'ņ-ct)  Kabinets-Ordre  vom  30.  Dezbr.  1838  erhielt  die  Stiftung ­
  die  Rechte  einer  moralischen  Person.
p.  Bormann,
bcrmm  Tl  şitzîe  letztwillig  ein  Kapital  aus,  welches  zur  Beför-Ansomnit,,
  '  \Ģottcs  verwendet  werden  sollte,  wenn  es  durch
des  Ve,-siÄ  stufen  eine  bestimmte  Höhe  erreicht  habe.  Die  Söhne
Bor  mann  C ļ m \  Provinzial-Schulrath  Bormann  und  Kaufmann
Ģ  B  orr  man  lische  Stiftung  zu  Gießinanödorf  (Bunzlau).
3on  emcm  Ģeschenļ  des  Gedingebauers  Gottlob  Borrmann  (f  1841)
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