Full text : Preußisches Landbuch

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kinder  erzogen  werden  sollen,  und  der  städtischen  Kranken-Anstalt  200  Thlr.
zur  Verpflegung  armer  Dienstboten.
Braun  scheS  Bermächtniß  zu  Köslin,
von  dem  zu  Köslin  am  19.  September  1859  verstorbenen  Bürgermeister
a.  D.  Geh.  Regicr.-Rath  Braun  und  dessen  Ehegattin  Luise  geb.
A  schock  herrührend.  Sie  setzten  der  Stadt  behufs  einer  milden
Stiftung  ein  Legat  von  6000  Thlr.  aus.
v.  Braunschweig  Bö  ttchersche  Stiftung  zu  Kolberg,
begründet  1612.  Im  Jahre  1800  bestand  das  Vermögen  in  2600  Thlr.
Kapital  und  mehreren  Aeckern.  Die  Zinsen  wurden  an  Arme  aus  der
Familie,  an  fremde  Haus-Arme,  an  dürftige  Prediger  und  Schulbcdiente,
und  an  Studircnde  aus  der  Familie  vertbeilt.  Die  Verwaltung  führte
der  Aelteste  der  Familie  v.  Braunschweig.
Braunschweigsche  Vermächtnisse.
Die  Geschwister  Sophie  Eleonore  und  Luise  Dorothee  Braunschweig
zu  Köslin  legirten  in  ihrem  am  30.  Oktbr.  1835  publizirten  Testamente ­
  5400Thlr.,  und  zwar  a)  zu  Gunsten  unbemittelter  Studirenden
2000  Thlr.,  deren  Zinsen  durch  das  dortige  Scholarchat  zu  zwei  Stipendien ­
  verwendet  werden  sollen;  b)  zur  Unterstützung  hilfsbedürftiger
Personen  weiblichen  Geschlechts  aus  den  höheren  Ständen  2000  Thlr.
und  zwar  mit  der  Maßgabe,  daß  der  jährliche  Zins-Ertrag  in  Raten
von  25  Thlr.  an  eine  Person  der  vorgedachten  Kategorie,  so  lange  ihre
Hülfsbedürftigkeit  dauert,  gezahlt  werden  sollen;  c)  der  Stadt-Armen»
ķasse  200  Thlr.;  <1)  dem  Unterstütznngs  -  Fonds  für  hülfsbedürftige
Schüler  daselbst  200  Thlr.;  e)  der  Marienkirche  mit  der  Verpflichtung
zur  baulichen  Unterhaltung  des  Braunschweigsche  Erb-Begräbnisses
in  Grundstücken  circa  1000  Thlr.
Levin  BraunSdorf,
Magister,  Diakonus  zu  St.  Ulrich  in  Magdeburg,  (t  1608)  legirte
1000  Gulden  zu  einem  Universitäts-Stipendium.  Dieses  Stipendium
darf  nur  an  dortige  Bürgerskinder  evang.  Konfession  verliehen  werden, ­
  unter  diesen  haben  Glieder  der  Schreckschcn  Familie  das  Vorzugsrecht. ­
  Kollatoren  sind  die  drei  Familien-Aeltcstcn  der  Schrecken ­
  Familie.  Das  Kapital  von  750  Thlr.  ist  mit  2  pCt.  verzinslich.
^  spendimi,  beträgt  demnach  jährlich  15  Thlr.
-,  .  „  BranöscheS  Bermächtniß.
Der  un  Januar  1&
Johannes  Sohn,  v
Gemarkt  letztwillig
nach  Abzug  zweier
Thlr.  jährlich,  zur
wenden.
v.  Bredowsche  Familien-Stiftung.
Sie  ist  durch  die  Glieder  der  Familie  v.  Bred  ow  gestiftet,  welche  zur

*  zu  Barmen  t  Rentner  Joh.  Abraham  Braus,
machte  den  Armen  der  reformirten  Gemeinde  zu
0,000  Thlr.  Die  Zinsen  dieses  Kapitals  sind
benslänglichen  Renten  an  arme  Verwandte  à  60
-Unterhaltung  der  Armen  im  Armenhause  zu  ver-
            
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