Full text : Preußisches Landbuch

88

Präsentation  eine«  Mitgliedes  für  das  Herrenhaus  berechtigt  sind
Rach  den,  Statut  vom  15.  Mai  I860  soll  -in  g-n,cinsan,-r  Familien
Fond«  zum  Wohl  und  zur  Erhaltung  der  Familie  begründet  werde,-.
Jedes  m  die  Famillen-Versammlung  wirklich  recipirte  Mitglied  ist  verpstlchtet,
  zu  diesem  Fonds  jährlich  einen  Beitrag  von  100  Thlr.  zu
^  angesammelte  Kapital  durch  Zinsenzuschlag  die  Höhe
von  5000  Th  r.  erreicht  haben  wird,  ist  über  Verwendung  der  eingehenden ­
  jährlichen  Beitrage  im  Sinne  der  Stiftung  Bestimmung  ru
tressen.  Das  weiter  anzusammelnde  Kapital  der  10,000  Thlr.  selbst
darf  als  Grundstock  der  Stiftung  niemals  angegriffen  werden.  Vorsitzender ­
  des  Familien-Nalhs  Major  v.  Bredow  auf  Briefen.
v.  Bredowsches  Legat  zu  Krossen.
SM  3#.  derben  a»  atme  geute  bet
Stadt  Kroffen  vertheilt.
v.  Bredowsches  Stipendium  zu  Friesack.
Es  besteht  in  60  Thlr.,  die  ein  Studirender  auf  ein  oder  mehrere  Jahre
bezieht,  der  seinen  Aufenthalt  auf  einer  inländischen  Universität  nach-Frau
  v.  Bredow,
Wilhelm  Brefeld,
Ķ  August  1849)  vermachte  zur  Gründung  einer  barmherzigen
Schwestern-Anstalt  für  Dorf  und  Kirchspiel  Epe  (Ahaus)  2000  Thlr  -
säte  dieses  Kapital  zur  Begründung  des  Instituts  nicht  ausreichen  so
ist  solches  so  lange  verzinslich  anzulegen,  bis  daö  Institut  ins  Leben
treten  kann.
Breidtsche  Stiftung,
WZZWMMD
waltung  der  Stiftung  steht  der  Hospitien-Kommission  in  Trier  zu.
Breithersches  Legat.
Krcis-Schulen-Jiispektor  S^/BreU^s-tzte  'z°?ftin-^u"i!-rsol^
Erbcii  ein  a)  die  Reinerzer  arme  Schul-Jngend  mit  Inbegriff  der
atme,,  bet  m,0  be,  g„t  ba%„  etabtfduiic  qe^íagemn  ¿aab^
gemeuibcit,  „ui  der  Bestimmung,  das;  nach  dem  jedesmaligen  gemein-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.