Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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Er  begann  seine  Schriftstollerlaiif  bahn  erst  1810  und  zwar
mit  einer  Gelegenbeitsbroschüre  über  „den  hoben  Barrenpreis
als  Beweis  der  Entwertbung  der  Banknoten.”  Die  Erörterung
über  die  Gestaltung  der  Kornzölle  veranlasste  bei  mehreren
publicistischen  Schriftstellern  die  Hervorsuchung  älterer  und
bisher  weniger  beachteter  Anschauungen  über  die  Grundrente.
Nach  Malthus  und  zwar  in  demselben  Jahr  (1815)  ging  auch
Ricardo  auf  den  Gegenstand  ein.  Eine  uinfasseudcrc  Behandlung ­
  der  rein  theoretischen  Seite  erfolgte  jedoch  erst  in  der
Ricardoschen  Hauptschrift  „Heber  die  Principien  der  politischen
Oekonomie  und  der  Besteuerung”,  welche  1817  und  in  dritter
Auflage  1821  erschien.  Mau  begreift,  dass  unter  den  angegebenen ­
  Verhältnissen,  nachdem  die  Aufmerksamkeit  einmal
praktisch  auf  die  Sache  gelenkt  war,  die  neue  eingehende
Erörterung  ein  Interesse  haben  musste.  Hiezu  kam  noch,  dass
unser  Autor  die  Rententheorie  gegen  die  Einschränkungen  und
auch  ein  wenig  gegen  die  Grundbesitzer  dirigirte.  Malthus
hatte  in  ganz  entgegengesetztem  Sinne  geschlossen  und  sich
in  diesem  Punkt  als  specioller  Anwalt  dos  Landadels  bekundet,
was  übrigens  mit  seiner  früher  gekennzeichneten  Stellungnahme ­
  vollkommen  zusammenstimmte.  Ricardo  stand  seiner
allgemeinen  Denkweise  nach  auf  der  Seite  der  herrschenden
Classen  und  befand  sich  in  dieser  Beziehung  mit  Malthus  in
einem  und  demselben  Lager.  Allein  er  gehörte  speciell  dem
Handel,  d.  h.  einer  besondern  Abtheilung  jenes  Lagers  an  und
hatte  mithin  auch  den  Gegensatz  zu  vertreten,  der  die  bürgerlichen ­
  Classen  von  dem  Landadel  trennte.  Race  und  Berufsstand ­
  wiesen  ihn  auf  ein  gewisses  Maass  von  Opposition  hin,
und  so  entledigte  er  sich  einer  theoretischen  Aufgabe,  indem
er  zugleich  praktisch  die  Richtung  andeutete,  in  welcher  die
Consequenzen  der  Rentenlehre  den  Ansprüchen  des  Grundbesitzes ­
  entgegenständen.
Bald  nach  dem  Frieden  von  1815  hatte  sich  Ricardo  von
seinen  Berufsgeschäften  zurückgezogen.  Seit  1819  war  er  in
das  Unterhaus  gelangt.  Seine  parlamentarische  Thätigkeit  ist
jedoch  für  uns  ohne  Interesse,  ausser  etwa  dadurch,  dass  er
selbst  brieflich  eingestand,  durch  das  Hören  seiner  eignen
Stimme  im  Parlament  in  Verlegenheit  gesetzt  zu  werden  und
unfähig  zu  sein,  als  Redner  eine  Rolle  zu  spielen.  Seine  Gclegenheitsschrifteu
  aus  der  frühem  und  spätem  Zeit  sind  ihrem
            
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