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principiellen Inhalt nach in der Hauptarbeit vertreten, übrigens
aber auch zusammen mit derselben in einem Bande „Werke
nebst einer biographischen Notiz von Mac Culloch (London 1846)
herausgegeben worden. Nur mag noch erwähnt werden, dass
er die Ansicht hegte, es sei die Staatsschuld ganz und gar abzutragen
und überhaupt die sofortige Besteuerung, im Umfang des
ganzen ausserordentlichen Staatsbedarfs für Kriegszwecke oder
andere auf einmal viel erfordernde Aufgaben, an die Stelle der
öhentlichen Schuldaiifnahme zu setzen. Die Geldleute hätten
die erforderlichen Summen selbst zur Verfügung, und die
Andern, wie z. B. auch die Industriellen, könnten ja einen Theil
ihres Eigenthums veräussern oder an Stelle des vom Anleihemarkt
vertriebenen Staats als Privatleute die grossen Steuersummen
von den Geldmännern borgen. Diese sich im Rahmen
des herrschenden Systems ungeheuerlich ausnehmende Idee,
welche übrigens auch dem Gedanken einer Uebertragung der
Lasten von der Gegenwart auf die Zukunft nur eine äusserst
beschränkte Geltung beimass, war zwar nicht neu, konnte
aber ernstlich nur von Jemand vertreten werden, der trotz
aller seiner den Augenblick beherrschenden Virtuosität im
Privatgeschäft dennoch für den unvermeidlichen Gang der
modernen Dinge und für die weitern Entwicklungsstrecken der
Wirthschaftsgeschichte keinen Blick hatte.
Bemerkenswerth ist, dass Ricardo selbst gelegentlich den
Grundsatz des laisser aller durchbrach, den er von Adam Smith
übernommen hatte und sonst nach Möglichkeit zur Geltung
brachte. In seinem hinterlassenen „Plan zur Errichtung einer
Nationalbank*’ will er wesentlich nichts Anderes, als dem Staate
den Gewinn von der Ausgabe einlösbaren Zettelgeldes zuwenden
und schlägt demgemäss vor, eine besondere, von der Ministerialregierung
nicht absetzbare, nur dem Parlament unmittelbar verantwortliche
Commission zu schaffen, durch deren ausschliessliches
Recht zur Versorgung des Landes mit jeder Zeit einlösbaren
Noten die Functionen der Bank von England für das
Zottelgeschäft erledigt und überhaupt alle Banken auf die
übrigen Bankgeschäfte beschränkt werden sollten. Für den
* Fall einer solchen Trennung der Zettelausgabo durch Uebertragung
derselben auf ein Staatsorgan machte er sich aber
andererseits um die nicht sehr wahrscheinliche, jedoch von
einigen Seiten angedrohte Selbstauflösung der Bank von