Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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principiellen  Inhalt  nach  in  der  Hauptarbeit  vertreten,  übrigens
aber  auch  zusammen  mit  derselben  in  einem  Bande  „Werke
nebst  einer  biographischen  Notiz  von  Mac  Culloch  (London  1846)
herausgegeben  worden.  Nur  mag  noch  erwähnt  werden,  dass
er  die  Ansicht  hegte,  es  sei  die  Staatsschuld  ganz  und  gar  abzutragen ­
  und  überhaupt  die  sofortige  Besteuerung,  im  Umfang  des
ganzen  ausserordentlichen  Staatsbedarfs  für  Kriegszwecke  oder
andere  auf  einmal  viel  erfordernde  Aufgaben,  an  die  Stelle  der
öhentlichen  Schuldaiifnahme  zu  setzen.  Die  Geldleute  hätten
die  erforderlichen  Summen  selbst  zur  Verfügung,  und  die
Andern,  wie  z.  B.  auch  die  Industriellen,  könnten  ja  einen  Theil
ihres  Eigenthums  veräussern  oder  an  Stelle  des  vom  Anleihemarkt ­
  vertriebenen  Staats  als  Privatleute  die  grossen  Steuersummen ­
  von  den  Geldmännern  borgen.  Diese  sich  im  Rahmen
des  herrschenden  Systems  ungeheuerlich  ausnehmende  Idee,
welche  übrigens  auch  dem  Gedanken  einer  Uebertragung  der
Lasten  von  der  Gegenwart  auf  die  Zukunft  nur  eine  äusserst
beschränkte  Geltung  beimass,  war  zwar  nicht  neu,  konnte
aber  ernstlich  nur  von  Jemand  vertreten  werden,  der  trotz
aller  seiner  den  Augenblick  beherrschenden  Virtuosität  im
Privatgeschäft  dennoch  für  den  unvermeidlichen  Gang  der
modernen  Dinge  und  für  die  weitern  Entwicklungsstrecken  der
Wirthschaftsgeschichte  keinen  Blick  hatte.
Bemerkenswerth  ist,  dass  Ricardo  selbst  gelegentlich  den
Grundsatz  des  laisser  aller  durchbrach,  den  er  von  Adam  Smith
übernommen  hatte  und  sonst  nach  Möglichkeit  zur  Geltung
brachte.  In  seinem  hinterlassenen  „Plan  zur  Errichtung  einer
Nationalbank*’  will  er  wesentlich  nichts  Anderes,  als  dem  Staate
den  Gewinn  von  der  Ausgabe  einlösbaren  Zettelgeldes  zuwenden
und  schlägt  demgemäss  vor,  eine  besondere,  von  der  Ministerialregierung
  nicht  absetzbare,  nur  dem  Parlament  unmittelbar  verantwortliche ­
  Commission  zu  schaffen,  durch  deren  ausschliessliches ­
  Recht  zur  Versorgung  des  Landes  mit  jeder  Zeit  einlösbaren ­
  Noten  die  Functionen  der  Bank  von  England  für  das
Zottelgeschäft  erledigt  und  überhaupt  alle  Banken  auf  die
übrigen  Bankgeschäfte  beschränkt  werden  sollten.  Für  den
*  Fall  einer  solchen  Trennung  der  Zettelausgabo  durch  Uebertragung ­
  derselben  auf  ein  Staatsorgan  machte  er  sich  aber
andererseits  um  die  nicht  sehr  wahrscheinliche,  jedoch  von
einigen  Seiten  angedrohte  Selbstauflösung  der  Bank  von
            
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