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Konkurrenz der Hypothekenbanken, die sich die Regierung!
durch ihre falsche Anlagepolitik selbst groß zieht, irgendeine
Erhöhung der Staatspapierkurse hintanhalten muß, ja, dazu bei
tragen kann, daß die jetzigen Staatspapierbesitzer sich ihres
Bestandes entäußem und dafür höhere Zinsen tragende Hypo
thekenbankpfandbriefe eintauschen. Wie sehr dieses Bedenken
berechtigt ist, geht daraus hervor, daß die durch den knappen
Geldstand verursachte Verengerung des Absatzgebietes für ihre
Pfandbriefe die Berliner Hypothekenbank, Blättermeldungen zu
folge, schon jetzt zu dem Entschluß geführt hat, 4 1 / 2 °/oige
Pfandbriefe in den Verkehr zu bringen, um durch den höheren
Zins den Absatz ihrer Pfandbriefe zu fördern und sich die Mittel
für die Verbreiterung des Beleihungsgeschäftes zu beschaffen.
Wenn in dieser Weise schon heute von einer einzelnen Hypo
thekenbank vorgegangen wird, so darf man erwarten, daß, nach
dem die Sparkassen und privaten Versicherungsgesellschaften
der Kapitalanlagevorschrift unterstellt sind, die Hypotheken
banken allgemein in gleicher Weise verfahren werden. Dann wird
sich das Interesse der kapitalbesitzenden Bevölkerungskreise erst
recht den Hypothekenbankpfandbriefen zuwenden und der Kreis
der Staatspapierkäufer eine weitere Einschränkung erfahren.
Der Kapitalanlagezu r ang kann ferner die privaten Versiche
rungsgesellschaften, insbesondere die Lebensversicherungsunter-
nehmungen, nötigen, den mittleren und kleineren Kommunen,
denen nicht unbeträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt wor
den sind, den Kredit zu beschneiden. Nach der amtlichen
Statistik für das Jahr 1910 hatten 123 private Versicherungs
unternehmungen verschiedener Zweige in Darlehen an öffent
liche Körperschaften 194,6 Millionen Mark angelegt. Von diesem
Betrage entfielen auf 59 Lebensversicherungsgesellschaften allein
174 Millionen Mark. Würden sich infolge der Kapitalanlage
vorschrift die privaten Versicherungsgesellschaften gezwungen
sehen, den öffentlichen Körperschaften in Zukunft keinen oder
Kredit in geringerem Umfange einzuräumen, so hätten den
Schaden hiervon die mittleren und kleineren Kommunen zu
tragen. Sie würden von dieser Einschränkung des Kredits um
so härter betroffen werden, als nach Verwirklichung des zur-