Object: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

101 
Konkurrenz der Hypothekenbanken, die sich die Regierung! 
durch ihre falsche Anlagepolitik selbst groß zieht, irgendeine 
Erhöhung der Staatspapierkurse hintanhalten muß, ja, dazu bei 
tragen kann, daß die jetzigen Staatspapierbesitzer sich ihres 
Bestandes entäußem und dafür höhere Zinsen tragende Hypo 
thekenbankpfandbriefe eintauschen. Wie sehr dieses Bedenken 
berechtigt ist, geht daraus hervor, daß die durch den knappen 
Geldstand verursachte Verengerung des Absatzgebietes für ihre 
Pfandbriefe die Berliner Hypothekenbank, Blättermeldungen zu 
folge, schon jetzt zu dem Entschluß geführt hat, 4 1 / 2 °/oige 
Pfandbriefe in den Verkehr zu bringen, um durch den höheren 
Zins den Absatz ihrer Pfandbriefe zu fördern und sich die Mittel 
für die Verbreiterung des Beleihungsgeschäftes zu beschaffen. 
Wenn in dieser Weise schon heute von einer einzelnen Hypo 
thekenbank vorgegangen wird, so darf man erwarten, daß, nach 
dem die Sparkassen und privaten Versicherungsgesellschaften 
der Kapitalanlagevorschrift unterstellt sind, die Hypotheken 
banken allgemein in gleicher Weise verfahren werden. Dann wird 
sich das Interesse der kapitalbesitzenden Bevölkerungskreise erst 
recht den Hypothekenbankpfandbriefen zuwenden und der Kreis 
der Staatspapierkäufer eine weitere Einschränkung erfahren. 
Der Kapitalanlagezu r ang kann ferner die privaten Versiche 
rungsgesellschaften, insbesondere die Lebensversicherungsunter- 
nehmungen, nötigen, den mittleren und kleineren Kommunen, 
denen nicht unbeträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt wor 
den sind, den Kredit zu beschneiden. Nach der amtlichen 
Statistik für das Jahr 1910 hatten 123 private Versicherungs 
unternehmungen verschiedener Zweige in Darlehen an öffent 
liche Körperschaften 194,6 Millionen Mark angelegt. Von diesem 
Betrage entfielen auf 59 Lebensversicherungsgesellschaften allein 
174 Millionen Mark. Würden sich infolge der Kapitalanlage 
vorschrift die privaten Versicherungsgesellschaften gezwungen 
sehen, den öffentlichen Körperschaften in Zukunft keinen oder 
Kredit in geringerem Umfange einzuräumen, so hätten den 
Schaden hiervon die mittleren und kleineren Kommunen zu 
tragen. Sie würden von dieser Einschränkung des Kredits um 
so härter betroffen werden, als nach Verwirklichung des zur-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.