328-329. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. 227
') ZurückerstaUung der bei der Anweisung geleisteten Sicherstestung.
328. Ward eine angewiesene Waare in amtliche Berwalirnna
genommen, so ist die bei der Anweisung in, Baren oder in Staaw-
schuldverschreibungen geleistete Sicherstellung erst dann -uriick -n
erstatten nachden, für die dem Aussteller der Erklärung obliegen-
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(§. 169 a. D.)
4. Kingangsverzolknng oder mettere Anweisung.
‘9 Verfahren bei Vornahme derselben.
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