Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

328-329. Anweisung ausländisch unverzollter Gegenstände. 227 
') ZurückerstaUung der bei der Anweisung geleisteten Sicherstestung. 
328. Ward eine angewiesene Waare in amtliche Berwalirnna 
genommen, so ist die bei der Anweisung in, Baren oder in Staaw- 
schuldverschreibungen geleistete Sicherstellung erst dann -uriick -n 
erstatten nachden, für die dem Aussteller der Erklärung obliegen- 
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(§. 169 a. D.) 
4. Kingangsverzolknng oder mettere Anweisung. 
‘9 Verfahren bei Vornahme derselben. 
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