Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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am nachdrücklichsten vertreten sind. List forderte ein princi- 
pielles Manufactiirschutzsystem hei vollständigster Verkehrs 
freiheit im Innern, um auf diese Weise eine Position gegen 
das Ausland zu gewinnen. Seine Bestrebungen in den vierziger 
Jahren haben das betheiligte Publicum vielfach über die han 
delspolitischen Interessen aufgeklärt und auf diese Weise in 
direct auch einen Einfluss auf die Zollvereinspolitik geübt. 
Das gegenwärtige Amerikanische System ist wesentlich 
nichts Anderes, als das, wofür List schon 1827 die theoretischen 
Formeln verzeichnet hatte. Ja selbst die Benennung als 
„Nationales System” für den fraglichen Inbegriff von Bestre 
bungen und Mitteln ist sogar in den transatlantischen Journalen 
etwas ganz liebliches. Dennoch würde man die Idee unseres 
grossen Nationalökonomen zu eng fassen, wenn man dasjenige 
Mittel, welches er zur Ausführung des Princips vom momentan 
praktischen Gesichtspunkt aus im Auge behalten wissen wollte, 
als einen unter allen Umständen wesentlichen Bestandtheil der 
Anwendungen oder gar als Element der neuen tiefem Er- 
kenntniss betrachten wollte. Es ist nänllich das allgemeine 
Princip, welches den Schutzzöllen theoretisch unterstellt wurde 
und praktisch zur Handhabung des Systems mitwirkte, an sich 
selbst ein bleibendes, von der Zeit unabhängiges und daher die 
Schutzzölle selbst überdauerndes. Es verhält sich das ökono 
mische Nationalitätsprincip zum Schutzsystem, wie das allge 
meine Associationsprincip zu dem Regime bestimmter körper 
schaftlicher Gebilde. Die Mittel der socialen Vereinigung und 
der Schöpfung von Solidaritäten können verschieden sein und 
vielen Wandlungen unterliegen, während die principiellen 
Triebkräfte als dauernde Ursachen unverändert fortwirken. 
Eine solche Bewandtniss hat es nun auch mit dem Listschon 
Princip der nationalwirthschaftlichen Solidarität, und nur die 
beengteste Auffassung kann dahin führen, diese grosse und 
wissenschaftlich fruchtbare Idee mit dem Gesichtspunkt dos 
Zollschutzes der Manufacturen für einerlei zu halten. Der Ur 
heber des Princips, der ausser der allgemeinen Theorie auch 
die von den bosoudern Verhältnissen geforderten Maximen der 
Praxis zu verzeichnen hatte, konnte allerdings den obersten 
Grundsatz in seinem Sinne nicht weiter ausführen, ohne mit 
demselben zugleich eine Schutzzolltheorio zu verbinden. Er 
that dies in einer Weise, die sicherlich einen sehr modernen
	        
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