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kung der freien wissenscbaftlichen Thätigkeit gewesen, den zufälligen
Umstand, dass die in England mit den Napolconischen
Kriegen neu erwachsene Frage der Korngesetzschärfung alten
Theorien der Bodenrente durch Ricardo zu neuem Leben verhalf,
für die Doctrin in zwei Welttheilen ein halbes Jahrhundert
lang maassgebend bleiben zu lassen. Erst mit der socialitären
Richtung ist dieser Bann vollends gebrochen, und wir
werden daher die erwähnte Bemerkung Lists von der Enge
der vorherrschenden Schuldoctrin für Alles gelten lassen müssen,
was inzwischen ausschliesslich um die Frage der Bodenrente
bejahend oder verneinend sich bewegt hat, ohne zugleich,
wie mit der Neubildung der Lehre vom Werth, einen überlegenen
theoretischen Gesichtspunkt von universeller Bedeutung ins
Auge zu fassen. Letzteres ist durch das Careysche System
geschehen, welches schon allein aus diesem Grunde und unabhängig
von allen seinen sonstigen Eigenthümlichkeiten die
Stellung verdient, die wir ihm zwischen der früheren Oekonomie
und unserer heutigen socialitären Fassung der Wirthschaftslehre
einzuräumen haben.