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viduellen Sichselbstüberlassung des Yerkebrs stattbaben soll,
braucht nicht gestritten zu werden. Dieser Gedanke ist zu allgemein,
zu vage, zu fictiv und viel zu alt in der Gcschicbto der
Oekonomie, um im 19. Jahrhundert eine Eigentbümlichkeit
der besondern, von einem bestimmten Denker in Anspruch zu
nehmenden Auffassung ausmachen zu können. Dagegen sind
specielle Vorstellungen und Sätze, durch welche die Harmonie
erwiesen werden soll, allerdings in Frage zu bringen. Iliomit
befinden wir uns aber schon auf dom Boden der Ideen von
einer durchaus individuellen Physionomie. Es ist das harmonische
Vertheilungsgesetz Careys, welches sich Bastiat ungeeignet
hat, ohne jedoch hei der Verpflanzung auch die Wurzel
desselben mitzuübernchmen. Der letztere Umstand hat es verschuldet,
dass dieses Gesetz, welches wir bei der Behandlung
Careys kritisirt haben, in der Bastiatschen Schrift ohne Beweisversuch,
ohne innern Grund und daher auch ohne die zugehörigen
Voraussetzungen dasteht. Auch würde dem ganzen
Unterfangen, den Socialismus zu widerlegen, die Spitze abgebrochen
worden sein, wenn das Gesetz in seinen Gründen und
Vorbedingungen und nicht vielmehr als ein empirisches Dogma
hingestellt worden wäre. Die antisociale Agitation hat sich
der dürren Formel bemächtigt, die ihr von befreundeter, d. h.
freihändlerischer Seite in den Bastiatschen Harmonien als unverdächtiges
Mittel zugeführt wurde. Sie hat in Deutschland
diese vermeintliche Waffe ein Dutzend Jahre später gegen den
dort aufkommenden Socialismus gebraucht, sich aber wohl
nicht träumen lassen, dass sich das Instrument in meinem socialitären
System schliesslich gegen diejenigen kehren würde,
die an demselben eine ganz besondere Auskunft gegen den
Socialismus zu besitzen meinten.
Hat Bastiat das Careyscho Vertheilungsgesetz ohne die
Wurzel in seinen harmonischen Garten verpflanzt oder vielmehr
in sein Herbarium Amerikanischer Gewächse übernommen,
so hat er die Werththeorio bei dem Auspressen und Trocknen
so zugerichtet, dass er es allerdings mit ein wenig Schein wagen
konnte, in dem oben erwähnten Brief das Plagiat hier
entschiedener zu bestreiten und sich auf ein paar formale
Eigenthümlichkeiten von eigner Production zu berufen. Der
nichtssagende Satz, dass der Werth ein „Verhältnias von Diensten”
sei, mag daher dem Französischen Autor als eigne Erfin-