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noch keine natürliche Ordnung, Die Gesellschaftsverfassung
mit Sklaverei oder Leibeigenschaft wäre sicherlich ein schlechtes
Bild im nahmen der „natürlichen Organisation.” Die Rechts
gestaltung, die doch jederzeit irgend eine Form haben muss,
ist bei Bastiat vollständig umgangen, und unser Harmoniker
hat sich offenbar eingebildet, dass der heutige Gang der Dinge,
nämlich die vom Capital abhängige Lohnarbeit, eine reine
Naturorganisation sei, die unter allen Umständen aus dem
freien Spiel der individuellen Wirthschaftsinteressen folge. Dies
ist aber nur unter der Voraussetzung der Fall, dass sich auch
in socialer Beziehung geschichtlich eine Unterordnung durch
nichtwirthschaftliche Hülfsmittel gebildet hat und fernerhin auf
recht erhält. Bastiat hat also sein nicht nur abstractes, son
dern auch fingirtes Gebilde von natürlicher Organisation, welches
nie und nirgend existirt hat und auch nicht existiren kann,
denjenigen Gestaltungen untergeschoben, die eine nothwendige
Wirkung der rein socialen oder politischen Arrangements sind.
Er hat zwar das Recht der Arbeiter auf freie Coalitionen an
erkannt, aber die Ausübung desselben als wirthschaftlich gleich
gültig angesehen. Wer nun behaupten kann, dass die socialen
Coalitionen keinen Einfluss auf die Vertheilung und auf das
ökonomische Verhältniss von Arbeit und Capital üben, der be
weist, dass er von den Gesetzen der Socialökonomie noch nicht
einmal die ersten Anfangsgründe festgestellt habe. Er ver
bleibt in jener alten und einseitigen Auffassungsart, derzufolge
die reinen Productionsgesetze allmächtig und die socialpoliti
schen Bestimmungsgründe ohne Einfluss sein sollen. In der
That verschränkte sich Bastiat noch einseitiger, als es jemals
geschehen war, in das Vorurtheil der händlerischen Oekonomie,
dass es sich bei der Bestimmung der Einkünftegrössen um reine
Austauschungen und wohl gar um Austauschungen auf gleichem
Fuss handle. Dies ist nicht vollständig aber doch beinahe ein
ähnlicher Fehler, als wenn man den Sold der nicht frei ange-
worbonen, sondern ihrer Bürgerpflicht nachkommenden Truppen
für ein Kaufgeld ihrer Dienste halten wollte. Schliesslich
könnte man am Ende gar das Futter des Sklaven und des
Leibeignen als die Folge eines Austauschgeschäfts von Dienst
gegen Dienst ansehen. Dadurch, dass Bastiat die politische
Oekonomie ausdrücklich im Austausch aufgehen lässt, hat er
sich zum Theoretiker des sogenannten Manchesterthums ge-