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lichung über Staat und Gemeinde (L’état et la commune, Paris
18G6) nicht unerheblich. Was der Verfasser den wiedergege
benen älteren Ansichten Neues hinzugefügt hat, zeugt davon,
wie er grade in England die concentrirende Ausdehnung der
eigentlichen Staatsfunctionen zur Verwirklichung der ökono
mischen Interessen und Rechte der Massen richtig aufgefasst
habe. Völlig zutreffend beruft er sich darauf, dass der Staat
habe Lebensversicherer für die kleineren Bedürfnisse werden
müssen, und dass in dieser Concurrenz der staatlichen Func
tionen mit der Privatindustrie dasselbe Princip maassgebend
sei, welches auch er für die Organisation der Arbeit in grösse
rem Umfang vor Augen gehabt habe. Hienach bewegten sich
die Dinge mehrfach schon von Staats wegen wirklich in der
jenigen Richtung, die er universell zum leitenden Princip ge
macht wissen wolle. Er verwirft die vormundschaftliche und
absorbirende Verwaltungscentralisation, will aber die Ansprüche
der Einzelnen durch politische Concentrirungen und Gesammt-
bürgschaften des allgemeinen Rechts gewahrt wissen. Obwohl
seine Ideen über die Centralisation zu sehr im Allgemeinen
verbleiben, so hat er doch mit der Unterscheidung von zwei
Arten derselben, d. h. einer verwerflichen und einer nützlichen
Gestaltung, sicherlich Recht. Die Verwirklichung oder gehörige
Garantie von socialen Rechten ist ohne die Schöpfung von
regulirenden Centralorganen meist gar nicht denkbar. Auch
die Concentrirung der Englischen Armenpflege wird von un-
serm Autor als ein Fortschritt angesehen. Ueberhaupt strebt
England nach centralistischen Einrichtungen, während man in
Frankreich das Uebermaass der centralistischen Verwaltungs
besorgung bekämpft. Indem der Französische Autor seine
Landsleute auf den Unterschied der normalen und der blos
bevormundenden Centralisirung aufmerksam machte, hat er
wenigstens zu einer richtigen Fragestellung beigetragen und
die sociale Richtung daran erinnert, dass sie ihre Kraft unter
allen Umständen in der Schaffung centralistischer Garantien
für die individuellen Rechte, nicht aber in der Absorption der
localen Verwaltungsthätigkeiten zu suchen habe.
Wer sich eine Vorstellung davon verschaflen will, wie
Louis Blanc in der ersten Hälfte der sechziger Jahre die Eng
lischen Verhältnisse auffasste, muss seine Briefe über England
zur Hand nehmen. So sind zunächst in den 2 Bänden „Lettres