Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

471 
lichung über Staat und Gemeinde (L’état et la commune, Paris 
18G6) nicht unerheblich. Was der Verfasser den wiedergege 
benen älteren Ansichten Neues hinzugefügt hat, zeugt davon, 
wie er grade in England die concentrirende Ausdehnung der 
eigentlichen Staatsfunctionen zur Verwirklichung der ökono 
mischen Interessen und Rechte der Massen richtig aufgefasst 
habe. Völlig zutreffend beruft er sich darauf, dass der Staat 
habe Lebensversicherer für die kleineren Bedürfnisse werden 
müssen, und dass in dieser Concurrenz der staatlichen Func 
tionen mit der Privatindustrie dasselbe Princip maassgebend 
sei, welches auch er für die Organisation der Arbeit in grösse 
rem Umfang vor Augen gehabt habe. Hienach bewegten sich 
die Dinge mehrfach schon von Staats wegen wirklich in der 
jenigen Richtung, die er universell zum leitenden Princip ge 
macht wissen wolle. Er verwirft die vormundschaftliche und 
absorbirende Verwaltungscentralisation, will aber die Ansprüche 
der Einzelnen durch politische Concentrirungen und Gesammt- 
bürgschaften des allgemeinen Rechts gewahrt wissen. Obwohl 
seine Ideen über die Centralisation zu sehr im Allgemeinen 
verbleiben, so hat er doch mit der Unterscheidung von zwei 
Arten derselben, d. h. einer verwerflichen und einer nützlichen 
Gestaltung, sicherlich Recht. Die Verwirklichung oder gehörige 
Garantie von socialen Rechten ist ohne die Schöpfung von 
regulirenden Centralorganen meist gar nicht denkbar. Auch 
die Concentrirung der Englischen Armenpflege wird von un- 
serm Autor als ein Fortschritt angesehen. Ueberhaupt strebt 
England nach centralistischen Einrichtungen, während man in 
Frankreich das Uebermaass der centralistischen Verwaltungs 
besorgung bekämpft. Indem der Französische Autor seine 
Landsleute auf den Unterschied der normalen und der blos 
bevormundenden Centralisirung aufmerksam machte, hat er 
wenigstens zu einer richtigen Fragestellung beigetragen und 
die sociale Richtung daran erinnert, dass sie ihre Kraft unter 
allen Umständen in der Schaffung centralistischer Garantien 
für die individuellen Rechte, nicht aber in der Absorption der 
localen Verwaltungsthätigkeiten zu suchen habe. 
Wer sich eine Vorstellung davon verschaflen will, wie 
Louis Blanc in der ersten Hälfte der sechziger Jahre die Eng 
lischen Verhältnisse auffasste, muss seine Briefe über England 
zur Hand nehmen. So sind zunächst in den 2 Bänden „Lettres
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.