Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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lichung  über  Staat  und  Gemeinde  (L’état  et  la  commune,  Paris
18G6)  nicht  unerheblich.  Was  der  Verfasser  den  wiedergegebenen ­
  älteren  Ansichten  Neues  hinzugefügt  hat,  zeugt  davon,
wie  er  grade  in  England  die  concentrirende  Ausdehnung  der
eigentlichen  Staatsfunctionen  zur  Verwirklichung  der  ökonomischen ­
  Interessen  und  Rechte  der  Massen  richtig  aufgefasst
habe.  Völlig  zutreffend  beruft  er  sich  darauf,  dass  der  Staat
habe  Lebensversicherer  für  die  kleineren  Bedürfnisse  werden
müssen,  und  dass  in  dieser  Concurrenz  der  staatlichen  Functionen ­
  mit  der  Privatindustrie  dasselbe  Princip  maassgebend
sei,  welches  auch  er  für  die  Organisation  der  Arbeit  in  grösserem ­
  Umfang  vor  Augen  gehabt  habe.  Hienach  bewegten  sich
die  Dinge  mehrfach  schon  von  Staats  wegen  wirklich  in  derjenigen ­
  Richtung,  die  er  universell  zum  leitenden  Princip  gemacht ­
  wissen  wolle.  Er  verwirft  die  vormundschaftliche  und
absorbirende  Verwaltungscentralisation,  will  aber  die  Ansprüche
der  Einzelnen  durch  politische  Concentrirungen  und  Gesammtbürgschaften
  des  allgemeinen  Rechts  gewahrt  wissen.  Obwohl
seine  Ideen  über  die  Centralisation  zu  sehr  im  Allgemeinen
verbleiben,  so  hat  er  doch  mit  der  Unterscheidung  von  zwei
Arten  derselben,  d.  h.  einer  verwerflichen  und  einer  nützlichen
Gestaltung,  sicherlich  Recht.  Die  Verwirklichung  oder  gehörige
Garantie  von  socialen  Rechten  ist  ohne  die  Schöpfung  von
regulirenden  Centralorganen  meist  gar  nicht  denkbar.  Auch
die  Concentrirung  der  Englischen  Armenpflege  wird  von  unserm
  Autor  als  ein  Fortschritt  angesehen.  Ueberhaupt  strebt
England  nach  centralistischen  Einrichtungen,  während  man  in
Frankreich  das  Uebermaass  der  centralistischen  Verwaltungsbesorgung ­
  bekämpft.  Indem  der  Französische  Autor  seine
Landsleute  auf  den  Unterschied  der  normalen  und  der  blos
bevormundenden  Centralisirung  aufmerksam  machte,  hat  er
wenigstens  zu  einer  richtigen  Fragestellung  beigetragen  und
die  sociale  Richtung  daran  erinnert,  dass  sie  ihre  Kraft  unter
allen  Umständen  in  der  Schaffung  centralistischer  Garantien
für  die  individuellen  Rechte,  nicht  aber  in  der  Absorption  der
localen  Verwaltungsthätigkeiten  zu  suchen  habe.
Wer  sich  eine  Vorstellung  davon  verschaflen  will,  wie
Louis  Blanc  in  der  ersten  Hälfte  der  sechziger  Jahre  die  Englischen ­
  Verhältnisse  auffasste,  muss  seine  Briefe  über  England
zur  Hand  nehmen.  So  sind  zunächst  in  den  2  Bänden  „Lettres
            
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