Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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wenn  auch  noch  so  umsichtig  eingerichteten  socialen  Commission
anheimfiele.  Der  bestehende  Zustand  mit  all  seiner  indirocten
Erniedrigung,  Corruption  und  Sklaverei  ist  in  diesem  Gebiet
unvergleichlich  besser,  als  die  directe  Organisation  der  Abhängigkeit. ­
  Wenn  irgendwo,  so  zeigt  sich  hier  diejenige  Wirkung
der  Concurrenz,  durch  welche  trotz  aller  Coterien  und  Gefolgschaften, ­
  die  den  centralisirten  und  umfassenden  Verlagsgeschäften
  dienstbar  sind,  doch  noch  ein  Rest  von  Freiheit  verbürgt ­
  wird.  Auch  dieser  Rest,  der  auf  einer  gewissen  Decentralisation ­
  der  Verlagsgeschäfte  beruht,  würde  vollends  verschwinden, ­
  wenn  in  irgend  einer  Form  eine  einzige  Instanz  an
die  Stelle  der  Vielheit  träte.  Auch  ist  die  indirecte  ökonomische ­
  Abhängigkeit  bei  Weitem  nicht  so  schlimm  als  eine  directe ­
  literarische  Herrschaft,  wovon  man  sich  schon  zum  Theil
und  in  einer  geringen  Annäherung  aus  der  Geschichte  derartiger ­
  akademischer  und  universitärer  Einwirkungen  überzeugen ­
  kann.
Hienach  besteht  das  Ergebniss  unserer  Kritik  darin,  dass
zwar  der  allgemeine  Gedanke  der  Organisation  der  Arbeit  und
einer  bewussten  Regulirung  der  anarchischen  Concurrenz  als
berechtigt  bestehen  bleibt,  die  besondere  Ausführungsidee  aber
verworfen  werden  muss.  Das  Princip  der  Concurrenz  kann  an
Bich  selbst  ebensowenig  als  irgend  ein  Naturgesetz  ausgemerzt
werden;  wohl  aber  kann  es  zur  Grundlage  von  Kräfteentwicklungen ­
  dienen,  die  seinen  Wirkungen  eine  vollkommnere  Gestalt ­
  geben.  Hier  sind  nun,  um  es  kurz  zu  erwähnen,  die
eigentlich  socialen  Coalitionen,  welche  die  Rechte  ihrer  Glieder
vertheidigen  und  wahrnehmen,  vorläufig  vor  allen  gemeinsamen
Productionseinrichtungen  der  unumgängliche  Anknüpfungspunkt
jeder  socialen  Action  und  jeder  Organisation  des  Arbeitsrechts.
Ein  weiteres  Ziel  ist  aber  nicht  mit  Louis  Blanc  durch  den
heutigen  Staat,  sondern  nur  durch  Hinwegschrcitcn  über  ihn
zu  besseren  Rechtsgebilden  zu  erreichen.  Die  Beseitigung  des
Gewalteigenthums  ist  hier  die  unerlässliche  Vorbedingung.  Mit
der  fehlerhaften  Gemüthlichkeit  eines  Louis  Blanc,  die  ihn  sogar ­
  bei  den  Versaillern  aushalten  und  überhaupt  seit  1871  so
manche  schwächliche  Kundgebung  vollbringen  und  sein  früheres
Wesen  vollends  sichtbar  produciren  liess,  —  mit  dieser  erschlaffenden ­
  Misslogik  schief  angelegter  Gefühle  lässt  sich  natürlich
keine  ernsthafte  socialistische  Politik,  weder  im  Rahmen  der
            
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