Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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liaupt  mit  seinen  Schriften  nach  Seiten  adressirte,  von  wo  er
gerichtlichen  Verfolgungen  ausgesetzt  gewesen  war.  Auch  das
eben  angeführte  Werk  trug  ihm  eine  Verurtheilung  ein,  deren
Folgen  er  sich  durch  die  Uehersiedlung  nach  Belgien  entzog.
Seine  Beziehungen  zu  dem  herrschenden  Regime  sind  so  unentwirrbar ­
  als  seine  theoretischen  Ansichten.  Man  kann  ihm
nicht  den  Vorwurf  machen,  seine  Selbständigkeit  verleugnet
zu  haben;  allein  sonderliche  Würde  ist  in  der  Art,  wie  ersieh
dem  Bonapartismus  gegenüber  in  seinen  späteren  Schriften
ausdrückte,  auch  nicht  anzutreifen.  Wie  er  Opposition  gegen
Alles  machte,  so  war  er  auch  im  Stande,  sich  mit  Allem  ein
wenig  einzulassen.  Die  höhere  Einheit  der  Gegensätze  oder
vielmehr  Widersprüche  erstreckte  sich  hei  Proudhon  auch  auf
die  politischen  Sympathien.  Schliesslich  kam  er  durch  seinen
wunderlichen  Föderalismus  und  seine  seltsam  verworrenen  Ansichten ­
  gegen  die  Nationalitätspolitik  sogar  mit  derjenigen
demokratischen  Idccnströmung  in  Conflict,  der  er  sonst  noch
am  nächsten  gestanden  hatte.
7.  Wer  sich  für  Proudhon^Födcralismus  interessirt,  muss
sich  überwinden,  in  die  Schrift  „Du  principe  fédératif”  (18G3)
einige  Blicke  zu  thun.  Er  wird  alsdann  finden,  dass  auch  hier
der  Verfasser  nicht  weiss,  was  er  will,  indem  zwar  der  Einheitsstaat ­
  mit  einigen  Dutzend  politischen  Particularexistenzen
vertauscht,  dennoch  aber  die  gemeinsamen  Angelegenheiten
einheitlich  besorgt  werden  sollen,  ohne  dass  mit  irgend  welcher
Genauigkeit  angegeben  wäre,  wo  die  Grenze  zu  ziehen  sei.  Die
Confusion  der  gemischten  Ideen,  durch  welche  das  Widersprechende ­
  möglich  werden  soll,  muss  auch  hier  die  eigentliche
Rechenschaft  ersetzen.  Sieht  man  aber  von  dieser  Verworrenheit ­
  ab,  so  bleibt  nur  ein  auszufüllendcs  Blankett,  d.  h.  ein
unbeantwortetes  Problem  übrig,  welches  auf  die  bekannte  Frage
der  Vertheilung  der  localen  und  der  centralen  Gewalt  hinausläuft. ­
  Unmittelbarer  als  die  Proudhonsche  Art  von  Föderalismus ­
  geht  uns  seine  Verwerfung  des  literarischen  Autorrechts
an,  welches  er  in  der  Schrift  „Les  majorats  littéraires”  (18G2)
bekämpfte.  Erinnern  wir  uns  der  Ansichten  Louis  Blancs  über
denselben  Gegenstand,  so  treffen  wir  auf  eine  gewisse  Uebereinstimmung.
  Die  aus  der  Käuflichkeit  der  schriftstellerischen
Arbeit  folgende  Corruption  wird  als  Hauptgrund  geltend  gemacht; ­
  aber  es  kommt  bei  Proudhon  keineswegs  zu  einem  vor-
            
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