Full text: Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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ständliclien positiven Vorschlag, wie dies bei Louis Blanc der 
Fall war. Das Beste an der Schrift sind die einzelnen Kennzeich 
nungen literarischer Oorruptionserscheinungen nebst den zuge 
hörigen Gelegenheitsnotizen. Von logischer Oonsequenz ist 
natürlich auch hier keine Spur, sondern das Raisonnement hat 
seinen einseitig negativen, genauer betrachtet ergehnisslosen 
Lauf wie immer. Doch waren in der Schrift nachdrückliche 
Aeusscrungen genug, um einen Censurversuch von Seiten der 
Verlegerinteressen zu veranlassen. Da aber der Verfasser sich 
eine Anzahl Stellen durch diese privatpolizeiliche und von ihm 
mit Recht als weit schlimmer bezeichnete Nachahmung der 
Staatscensur nicht ausmerzen lassen wollte, so musste er seine 
Arbeit in Brüssel erscheinen lassen. Diese Thatsache ist im 
Hinblick auf den Inhalt der fraglichen Schrift bezeichnender, 
als ihre eignen besten Charakteristiken literarischer und buch- 
händlerischer Verkommenheit. Nur ist das Autorrecht selbst 
nicht als die Wurzel der verderbten Gestaltungen zu betrachten. 
Es hilft nicht das Mindeste, das Autorrecht anzuklagen; man 
sollte es vielmehr lieber im Gegensatz zum Verlagsrecht noch 
ausdehnen und dem Schriftsteller eine möglichst klare Position 
an weisen. In dieser ganz entgegengesetzten Richtung, welche 
dem Autorrecht erst seine sociale und vom Gegensatz des 
Classenbewusstseins getragene Bedeutung verschallen würde, 
liesse sich eher eine Verbesserung der Zustände gewärtigen. 
Doch ist die Aufgabe hier weit schwieriger als im Gebiet der 
Lohnarbeit, weil die natürliche Emancipation der letzteren für 
die Anwendung des allgemeinen Priucips der freien gesell 
schaftlichen Bündnisse mehr Anknüpfungspunkte und weniger 
äussere oder innere Hindernisse darbietet. 
Zur Vorbeugung von Verwechselungen sei hier noch aus 
drücklich bemerkt, dass die Carey sehe Polemik in der Autor 
rechtsfrage nur die unpolitische internationale Ausdehnung des 
Autorrechts zum Gegenstände hat und sich übrigens kaum 
ernstlich gegen allzu lange Schutzfristen richtet. Es würde also 
sehr unpassend sein, die tief eindringenden volkswirthschaft- 
lichen Untersuchungen über eine zweckmässige Begrenzung 
des Autorrechts mit den socialistischen Antipathien zu confun- 
diren, welche sich gegen die ganze Institution richten und in 
einem System von Nationalbelohnungen den Ersatz für die wirth- 
schaftliche Bestimmung der sogenannten Honorare suchen. 
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