Full text : Kritische Geschichte der Nationalökonomie und des Socialismus

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ständliclien  positiven  Vorschlag,  wie  dies  bei  Louis  Blanc  der
Fall  war.  Das  Beste  an  der  Schrift  sind  die  einzelnen  Kennzeichnungen ­
  literarischer  Oorruptionserscheinungen  nebst  den  zugehörigen ­
  Gelegenheitsnotizen.  Von  logischer  Oonsequenz  ist
natürlich  auch  hier  keine  Spur,  sondern  das  Raisonnement  hat
seinen  einseitig  negativen,  genauer  betrachtet  ergehnisslosen
Lauf  wie  immer.  Doch  waren  in  der  Schrift  nachdrückliche
Aeusscrungen  genug,  um  einen  Censurversuch  von  Seiten  der
Verlegerinteressen  zu  veranlassen.  Da  aber  der  Verfasser  sich
eine  Anzahl  Stellen  durch  diese  privatpolizeiliche  und  von  ihm
mit  Recht  als  weit  schlimmer  bezeichnete  Nachahmung  der
Staatscensur  nicht  ausmerzen  lassen  wollte,  so  musste  er  seine
Arbeit  in  Brüssel  erscheinen  lassen.  Diese  Thatsache  ist  im
Hinblick  auf  den  Inhalt  der  fraglichen  Schrift  bezeichnender,
als  ihre  eignen  besten  Charakteristiken  literarischer  und  buchhändlerischer
  Verkommenheit.  Nur  ist  das  Autorrecht  selbst
nicht  als  die  Wurzel  der  verderbten  Gestaltungen  zu  betrachten.
Es  hilft  nicht  das  Mindeste,  das  Autorrecht  anzuklagen;  man
sollte  es  vielmehr  lieber  im  Gegensatz  zum  Verlagsrecht  noch
ausdehnen  und  dem  Schriftsteller  eine  möglichst  klare  Position
an  weisen.  In  dieser  ganz  entgegengesetzten  Richtung,  welche
dem  Autorrecht  erst  seine  sociale  und  vom  Gegensatz  des
Classenbewusstseins  getragene  Bedeutung  verschallen  würde,
liesse  sich  eher  eine  Verbesserung  der  Zustände  gewärtigen.
Doch  ist  die  Aufgabe  hier  weit  schwieriger  als  im  Gebiet  der
Lohnarbeit,  weil  die  natürliche  Emancipation  der  letzteren  für
die  Anwendung  des  allgemeinen  Priucips  der  freien  gesellschaftlichen ­
  Bündnisse  mehr  Anknüpfungspunkte  und  weniger
äussere  oder  innere  Hindernisse  darbietet.
Zur  Vorbeugung  von  Verwechselungen  sei  hier  noch  ausdrücklich ­
  bemerkt,  dass  die  Carey  sehe  Polemik  in  der  Autorrechtsfrage ­
  nur  die  unpolitische  internationale  Ausdehnung  des
Autorrechts  zum  Gegenstände  hat  und  sich  übrigens  kaum
ernstlich  gegen  allzu  lange  Schutzfristen  richtet.  Es  würde  also
sehr  unpassend  sein,  die  tief  eindringenden  volkswirthschaftlichen
  Untersuchungen  über  eine  zweckmässige  Begrenzung
des  Autorrechts  mit  den  socialistischen  Antipathien  zu  confundiren,
  welche  sich  gegen  die  ganze  Institution  richten  und  in
einem  System  von  Nationalbelohnungen  den  Ersatz  für  die  wirthschaftliche
  Bestimmung  der  sogenannten  Honorare  suchen.
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