VII. Abschnitt. Reduktion und Konversion der Staatsschulden. 647
auch derart durchgeführt werden, daß der Staat anstatt einer
Zinsenreduktion seine Gläubiger auffordert, eine Nachzahlung zu
leisten. Der Staat zahlt die frühern Zinsen nur dann, wenn der
Gläubiger das entsprechende Kapital nachzahlt. Der Staat ver
kauft hier gewissermaßen den Gläubigern jenen Teil der Zinsen,
um die das Einkommen durch die Zinsenreduktion abgenommen
hätte.
Mit Rücksicht auf die Willenserklärung unterscheidet man —
wie oben bemerkt — die aktive und die passive Konversion. Aktiv
ist die Konversion, wenn jene Gläubiger aufgefordert werden, sich
zu melden, die die Konversion wünschen, passiv, wenn jene Gläubiger
sich zu melden haben, die die Rückzahlung wünschen. Da nämlich
die Erfahrung gelehrt hat, daß die Zahl der letztem in der Regel
eine geringe ist, so wird die Operation vereinfacht, wenn nur jene
Minderzahl in Bewegung gesetzt wird, die mit der Zinsenreduktion
nicht einverstanden ist.
Bei der Durchführung der Konversion kommen viele wichtige
Umstände in Betracht. Wenn der Staat zu oft zur Konversion
greift, jede günstige Gestaltung des Kapitalmarktes hierzu allso-
gleich benutzt, so kommt der Kapitalist um den Vorteil, den diese
günstige Gestaltung ihm ansonst bringen würde; da er also dieses
sperativen Vorteils beraubt ist, so wird er natürlich nicht geneigt
sein, sein Kapital zu denselben Bedingungen zur Verfügung zu
stellen. Der Staat wird also nicht zu gleich günstigen Bedingungen
Anlehen kontrahieren, wenn der Gläubiger weiß, daß das Damokles
schwert der Konversion stets über seinem Haupte schwebt. Denn
in diesem Falle ist der Vorteil des Gläubigers genau fixiert, seine
Opfer und Gefahren nicht. Der Staat muß auch deshalb die Kon
version vorsichtig anwenden, weil damit viele kleine Leute, kleine
Vermögen in ungünstigere Lage geraten, was für deren Existenz
oft bedenklich ist und das Resultat haben kann, daß das Kapital
nach dem Auslande geht, in Papieren weniger kräftiger Staaten
oder in Papieren zweifelhafter Unternehmungen angelegt wird.
Freilich kommt, dem gegenüber wieder in Betracht, daß die Unter
lassung der Konversion viele Steuerträger belastet. Auch kommt
in Betracht, daß bei abnehmendem Kapitalzins das Kapital mit der
Abnahme des Einkommens sich früher oder später befreunden muß.
Die Furcht vor der Konversion kann Krisen heraufbeschwören,
wie dies im Jahre 1888 in London eintrat, als Göschens Konversions
pläne bekannt wurden, was eine sinnlose Spekulation in exotischen
Papieren heraufbeschwor. Auch die mit jeder Konversion ver
bundenen Kosten kommen in Betracht, namentlich, wenn die Kon-