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und hiemit vervielfacht sich nach seiner Vorstellungsart auch
das, was er in diesem Zusammenhang (Essays 8. 148) auch
schon bei einem einzigen vorhandenen Menschen Rente nennt.
Allein die Schlussfolge von historischen Berichterstattern, dass
Petty hier kurzweg die Rente, wie wir dieselbe verstehen, mit
der Bevölkerungsdichtigkeit steigen lasse, beruht auf einem
Mangel an Unterscheidungsvermögen und erzeugt eine geschichtlich
ganz falsche Voraussetzung. Die von dem Boden ausgehende
Ernährung einer Menschenmasso oder, mit andern
Worten, dessen Nahrungsleistung drückt sich zwar bei grösseren
Bezirken einigermaassen in der Volkszahl aus, ist aber nicht
im Mindesten mit der Rente, d. h. mit den Einkünften des
Eigenthümers zusammenfallend, welcher im Gegensatz zum
Pächter oder zu den Arbeitern einen eigenthümlichen socialen
Gewinn erzielt. Wer aber auch noch nicht bis zu diesem
Punkto unterscheiden wollte, müsste denn doch, wenn er nur
etwas subtiler dächte, gewahr werden, dass die Rente unter
allen Umständen mindestens soweit abgegrenzt und unterschieden
werden müsse, als es schon der Geschäftsverkehr selbst
fast jederzeit bei einiger Entwicklung der Verhältnisse gethan
hat. Uebrigens ist es aber auch bei Petty ein Grundfehler,
einseitig von der Ernährung auszugehen und die Rücksicht auf
die Arbeit und sogar auf die Arbeitszeit als Werthmaass, wovon
sich bei ihm an andern Orten unvollkommene Spuren
vorfinden, hier auf sich beruhen zu lassen und für beide Gesichtspunkte
nicht einmal an einen möglichen Widerspruch
oder eine Ausgleichung zu denken.
7. Die Vorstellungen von der Arbeitstheilung sind das,
wonach man in neuster Zeit sich regelmässig umzusehen pfiegto,'
wenn man ältere Schriftsteller vor sich hatte. Nun ist schon
früher bemerkt worden, dass die ganz gewöhnlichen Gedanken
hierüber in den verschiedensten Zeitaltern und an den verschiedensten
Orten entstehen mussten, und dass man, um einen
Fortschritt in dieser Beziehuug festzustellen, weit mehr antroffon
muss als Anschauungen, die nicht viel über die auf der
Hand liegende Thatsacho der Verzweigung der Borufsarten und
der Theilung der Verrichtungen hinausreichen. Bei Petty ist
nun (im Hinblick auf die Stelle S. 113 der Essays) keine Veranlassung
vorhanden, ihm eine besondere Erkonntniss der fraglichen
Wirkungen zuzuschreiben. Seine Auslassungen besagen