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Aber die Sicherung des Thrones ist dasjenige, worauf
die Diener eines absoluten Fürsten zunächst vereidigt sind,
und sie gewöhnen sich daran, das Wohl der Nation als
so gänzlich von der Dynastie abhängig zu betrachten, daß
sie allerdings das Fürsteninteresse zum primären, das Volksinteresse
zum sekundären oder zum nur mittelbar durch jenes
erste erreichbaren Zwecke machen. Wenn wir auch diese
Ansicht gelten lassen wollten, und sogar das Starksein zur
allerersten Pflicht jeder Regierung machen möchten, — so
können wir dennoch nicht die Einsicht derjenigen loben,
welche heutzutage durch Unterdrückung der Volksfrciheit einen
Thron sichern oder eine Regierung stärken möchten. Auf
der frühern Gesellschaftsstufe, auf der des Antagonismus
nämlich, waren allerdings Thron und Volk ein durch das
gute Schwert des Fürsten oder seiner Ahnen erobertes Eigenthum,
mit welchem er so frei schalten durfte, als er es
nur konnte. Die Abgaben waren ein Abfindungsgeld gegen
seine Macht, ein Tribut zu seinen persönlichen Zwecken, so
wie das Regieren, das nur in Eroberungsspekulationelr
bestand, einen rein persönlichen Charakter annahm. Da
nun die Fürstenherrschaft durch das Negiren des überwundenen
Volköwillens bestand, so mußte die Absolutheit unangetastet
erhalten werden, damit der Fürst sein ererbtes
Eigenthum ungeschmälert auf seine Nachkommen übertrage,
welches die Pflicht gegen seine Agnaten, wie gegen seinen
eigenen Ruhm gebot, und so wurde der Thron als ein Familienstift
angesehen, dessen Rechte der jedesmalige Nutznießer
gebrauchen, aber nicht entwenden dürfe, weßwegen dem