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Absolutheit oder die Macht, den Volkswitten zu negiren,
ihr nicht nur unwesentlich, sondern entgegengesetzt; denn die
Identifikation mit dem Volkswillen, durch Konstituirung des
Volkes zum Rathe des Fürsten, bietet ihr die höchste Garantie,
und die Macht des Herrschers, als Aeußerung der
Macht einer Nation, kann nur durch Hebung der Nation
zunächst sich selbst heben. Nach der Verwirklichung dieser
Identifikation ist es natürlich, daß das Volk alle jene dem
Institute des vernunftgemäßen Königthums entströmenden
Wohlthaten der Person des Königs beimißt, und an dieselbe
in heißer Ergebenheit, durch das Andenken eben so
geliebter Vorfahren gestärkt, sich schließt. Es geht auch
weiter; denn aus einer eben so natürlichen Richtung des
Gefühls liebt es, seinen König mit Glanz und Pracht zu
umgeben, um sich beim Anblicke seiner an der Darstellung
der höchsten irdischen Fülle und Auszeichnung zu erfreuen.
Die gemüthvolle Anhänglichkeit und verschwenderische Liebe
des Volks ist sicherlich nicht minder groß gegen konstitutionelle
Könige, als gegen unumschränkte Monarchen; — es
müßte denn sein, daß die Konstitution nicht ihr Grundprinzip
in der gewissenhaften Anerkennung der Rechte Aller durchgeführt
und somit den Antagonismus unter den Volksgliedern
nìcht aufgehoben habe — oder aber, daß der konstitutionelle
König selbst diesem Prinzip untreu geworden und, durch
Bevorzugung einseitiger Tendenzen, den Widerstreit zur
allgemeinen Erbitterung herbeiführe. — Ein unumschränkter
Monarch, welcher, heutzutage, den Anforderungen seines
Volks entgegen, widerstrebt, das konstitutionelle Prinzip an-