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aussagen und bloß mit Ja und Nein auf engbestimmte
Fragen antworten zu sehen, ist für die Stände eine Erniedrigung,
die sie durch nichts verdient haben. Wir wollen
nur an die eine Thatsache erinnern, daß nämlich, als die
Ausschüsse eine Dankadresse für das in sie gesetzte Vertrauen
votiren wollten, sie innewerden mußten, wie das gegen sie
gehegte Mißtrauen ihnen alles Adressiren überhaupt abgeschnitten
hatte. Diese Geschäftsordnung hat sich als der
bedauerlichste Mißgriff, welcher jemals von unserer Regierung
begangen worden ist, erwiesen, und dürfte auch selbst
von ihren Urhebern schon als solcher angesehen werden.
Sie konnte nur aus völliger Unbekanntschaft mit dem Charakter
derartiger Versammlungen und den Mitteln, solche
zu leiten, hervorgehen; aber jetzt hoffentlich ist man mit
dem populären Elemente des Staatslebens vertrauter und
wird sich mit mehr Fassung demselben gegenüber zu verhalten
wissen.
Die fragliche Geschäftsordnung hat den Ausschüssen nicht
nur alles ständische Aeußere genommen, sondern sie vernichtet
auch innerlich das Prinzip des ständischen Wesens.
Um dies deutlich zu machen, müssen wir erklären, was wir
für das innere Prinzip des Ständewesens, abgesehen von
allen äußern Formen, ansehen. -Die Abgeordneten der
Stände sind die Vertreter bestimmter Interessen; ihre Einberufung
bezweckt, die Jnteressirten, als solche, anzuhören;
man will also durch sie erkennen, welches Interesse gewisse
Klassen der Staatömitglieder bei gewissen Maßregeln haben,
— mit welcher Lebhaftigkeit des Willens sie ein Vorhaben