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unterstützen oder sich ihm widersetzen werden. Es ist rathsam
für die Regierung, dies zum voraus bei ihren Maßnahmen
genau zu wissen, um Kollisionen mit dem Willen
derer, die doch nicht im Staatsleben ganz ignorirt werden
können, zu vermeiden; aber noch mehr, als die Richtung
und Intensität des Willens der betheiligten Klassen, ist es
wichtig, den Grad ihrer Macht zur Unterstützung dieses
Willens kennen zu lernen. Sollen diese Zwecke erreicht
werden, — soll der Monarch von der Anhörung der Stande,
als solcher, irgend einen besondern Nutzen haben, — so
muß denselben vollkommene Freiheit der Diskussion ertheilt
werden, ohne welche sie nicht ihr Interesse, das heißt:
ihren Willen und ihre Macht, an den Tag legen können.
Um eine bloße Meinung von ihnen zu hören, kann es der
Regierung nicht zu thun sein. Zum ledigen Beirath bedarf
es keiner ständischen Erwählung. Zur bloßen Begutachtung
kann man sich die ersten besten Sachverständigen,
gleichviel woher, nehmen; man müßte dabei die Stände sogar
gerade vermeiden und Unbetheiligte suchen, deren Urtheil
durch kein eigenes Interesse getrübt würde. Beirathende
haben ihre unbefangene Ansicht, Stände das Interesse besonderer
Klassen, Volksvertreter das allgemeine Interesse
zu äußern. Stände sind zum Beirath, wegen ihres Jnteresies
an den vorgelegten Fragen, am wenigsten geeignet;
auch verlieren sie, als Beirathende gebraucht, das Wesentliche
des ständischen Charakters.
Durch strenges redliches Erfüllen dieser beiden Pflichten,
— durch das Nichthindern dessen, was sich machen will,