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Element weder haltbar noch nothwendig. Da der Kampf auf- '
gehört hat zu entscheiden, ist es nicht nöthig, die Interessen
durch Bevorrechtigte vertreten zu lassen; da das größere Uebel,
nämlich die Raubstlcht der Masse, aufgehört hat, ist eS nicht
mehr nöthig, sich in das kleinere Uebel, nämlich die Räuberei
der Privilegirten, zu fügen. Wenit die sittliche Bilduitg
schon allgemein das Rechtsgefühl im Volke befestigt hat,
bann darf und muß man sich dem Fortschrittstrieb der Zeit
überlassen, und wenn man auch seilten Weg nicht weit vor
sich zu sehen vermag, kühn auf die Wohlthätigkeit der ewigelt
Gesetze für die menschliche Entwickelung vertraueit, ohne
sich vor den Wogen zu ängstigen, aus welchen deren großartige
Gestaltuilgen emporsteigen. — Das Rechtsgefühl
aber fordert für Jeden nur die Erlaubniß, frei schaffen zu
dürfen; es treibt nicht, wie die Gelüste des Unrechts, durch
die Sehnsucht nach mühelosem Genusse, sondern stellt vielmehr
vermehrte Thätigkeit, größere Beanspruchung der selbstständigen
Kraft in Aussicht; dies ist nur für die moralisch
Gestärkten anlockend; und daher ist ein sehr hoher Grad der
bürgerlichen Veredelung nöthig, um das konservative Element
ganz zu beseitigen, — den Rest von partiellem Unrecht
durch den allgemein erregten kräftigen Sinn für Recht
auszurotten.
Ist denn, bei der Entwickelung der vorhandenen Versassungsgrundlagen
in Preußen, die Einführung eines konservativen
Elements wünschenswerth? — nnb wenn dem so
ist, soll man ihm eilte sogenannte geschichtliche Basis geben?
— Wir glauben, daß jener alte historische Konservatismus,