Full text : John Prince-Smith über den politischen Fortschritt Preußens

51

So  befremdend  auch  die  Behauptung  Bielen  erscheinen
möge,  welche  mit  dem  Wesen  von  Staatsgrundlagen  überhaupt ­
  wenig  bekannt,  die  Lage  Preußens  nicht  unbefangen
ins  Auge  gefaßt  haben,  so  müssen  wir  doch  unsere  Ansicht
unumwunden  aussprechen,  daß  die  preußische  Regierungsform ­
  ohne  hinlängliche  Grundlagen  dasteht,  und  als  wesentlich ­
  schwach  zu  erklären  ist.  Der  Verfassung  nach  ist  der
preußische  Monarch  absolut  wie  der  Kaiser  von  Rußland;
er  hat  sich  zwar  durch  den  Beirath  der  Landtage  und  des
Staatsrathes  eine  Art  von  Beschränkung  auferlegt;  aber
nur  insoweit  es  ihm  beliebt,  sich  dadurch  beschränken  zu
lassen,  und  es  liegt  in  seinem  Ermessen,  welche  Entschließungen ­
  er  zur  Prüfung  vorlegen  und  welches  Gewicht  er
auf  eine  ihm  submittirte  Ansicht  geben  will.  Er  regiert  nach
Gesetzen,  aber  nur  nach  selbst  gegebenen,  von  ihm  selbst
abhängigen.  Er  beachtet  gesetzliche  Zustände;  aber  es  giebt
keinen  gesetzlichen  Zustand,  den  er  nicht  befugt  wäre,  über
Nacht  durch  einen  Federstrich  aufzuheben.  Daher  ist  diese
Verfassung,  scherzhafter  Weise,  „eine  obrigkeitliche  gesetzmäßige ­
  Willkür"  genannt  worden.  Bei  aller  dieser  Machtvollkommenheit ­
  jedoch  fehlen  dem  preußischen  Monarchen
alle  Werkzeuge  der  Willkür,  denn  seine  Armee  ist  eine
Nationalgarde  und  sein  Beamtenkorps  in  bedeutendem  Grade
von  populären  Elementen  inficirt.  *)  Wenn  auch  die

*)  Da  es  Jedem  durch  Ablegung  der  vorgeschriebenen  Examina
freisteht,  Beamter  zu  werden,  und  der  Gebrauch  eine  Beförderung ­
  nach  dem  Dienftalter,  auch  eine  Absetzung  nur  nach  richterlichem ­
  Urtheil  eingeführt  hat,  stehen  preußische  Beamten  vor
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.