Full text : John Prince-Smith über den politischen Fortschritt Preußens

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preußische  Regierung  alle  Rechte  des  Despotismus  besitzt,
giebt  es  doch  keine  Regierung,  welche  weniger  sich  getrauen
kann,  eine  despotische  Handlung  zu  begehen.  Der  Form
nach  geschieht  jede  Bewegung  des  Unterthanen  nur  durch
Duldung  der  absoluten  Regierung;  dem  Wesen  nach  besteht
die  Absolutheit  der  Regierung  nur  durch  den  Willen  der
Unterthanen  fort.  Die  Regierung  behält  das  Recht,  Alles
zu  thun,  was  sie  will,  weil  sie  nur  das  will,  was  dem
Volke  frommt.  Der  preußische  Monarch  ist  durch  kein
Staatsgrundgesetz  beschränkt,  aber  umsomehr  dadurch,  daß
eine  große  und  tugendhafte  Regentenreihe  das  Volk  in  seinen ­
  Ansprüchen  an  die  Milde,  Gerechtigkeit,  Thätigkeit  und
Fürsorge  seines  Herrschers  fast  verwöhnt  hat.  Der  preußische ­
  Monarch  ist  in  Wirklichkeit  von  allen  vielleicht  am
meisten  beschränkt,  weil  seine  Beschränkungen  nicht  fest  bestimmt, ­
  nirgends  vorgeschrieben  sind,  sondern  jedesmal  aus
der  Lage  der  Dinge  und  der  Richtung  der  allgemeinen
Stimmung  herausgelesen  werden  müssen.  Wenn  auch  die
öffentliche  Stimmung  bisher  sich  wenig  regte,  so  war  dies
nur,  weil  die  Regierung  sich  hütete,  sie  durch  entschiedene
Eingriffe  anzuregen.  So  sehr  muß  die  Regierung  alle
Kollisionen  vermeiden,  daß  sie  genöthigt  ist,  nach  dem  sprichwörtlichen ­
  Ausdrucke,  mit  dem  Volke  wie  mit  einem  rohen

Willkür  hinlänglich  geschützt,  um  eine  volksthüniliche  ziemlich
unabhängige  Körperschaft  zu  bilden,  in  welcher  die  verschiedenen
Tendenzen  ihre  Geltung  haben  können.  Auch  hat  das  Beamtenkorps ­
  in  Preußen  sich  häufig  als  den  effektivesten  Vertreter
humaner  Prinzipien  und  allgemeiner  Volksrechte  gezeigt,  wofür
ihm  hohe  Anerkennung  gebührt.
            
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