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Ei umzugehen. Selbst gegen eine Minorität des Volks
trägt sie Bedenken, mit nachdrücklichem Zwange durchzugreifen,
wie die sogenannten katholischen Wirren auffallend
beweisen. Einzelne Verbrecher werden sogar mit einer Umständlichkeit
behandelt, welche in Feinem andern Staate angetroffen
wird; und selbst die Ausführung civilrechtlicher
Erkenntnisse muß, um ben Schein schroffer Härte von Seiten
der Behörden zu vermeiden, mit Schonung ausgeführt werden.
Die schlimmste Seite dieser Behutsamkeit vor der
Anregung einer Verstimmung zeigt sich in der Schlaffheit
aller erekutiven Maßregeln. Die Behörden erlassen zahllose
Verordltungen, um ihre Geschäftigkeit zu beweisen, und die
Unterthanen lassen es, durch Zögern, Ausweichen, Vernachlässigen,
darauf ankommen, daß man sie zwinge, und zwar
in der durch Erfahrung befestigten Ueberzeugung, daß Zwang
nicht so leicht angewendet werde; sie gewöhnen sich an das
Bestreben, möglichst wenige Verordnungen zu befolgen. Wir
dürfen nur jede Gemeinde, jeden Gutsbesitzer, jeden Hauseigenthümer
befragen, wie viele Vorschriften unberücksichtigt
gelassen oder umgangen werden, und wie wenig Mittel die
Behörden zur Erzwingung einer pünktlichen Beachtung anwenden.
Und wenn für die allgemeineren politischen Richtungen
energischere Maßregeln von der Regierung angekündigt
werden, begegnet ihnen das Publikum mit der
Ueberzeugung, daß sie nicht in Ausführung kommen. Es
ist eine nicht zu läugnende Thatsache, daß die absolute Gesetzgebung
und die erekutiven Behörden Preußens viel
bedenklicher, als die eines konstitutionellen Staats, bei