Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

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1 
14 
IV. Zucker 
1 1 
SS 
227 
228 
229 
86 
T a r i f ni ä 8 s i g e Benennung 
gestellt. Ferner unter den Zollsatz des Kaffinatzuckers 
gereiht: Gersten- und Aepfelzuckertäfolchen, Stangen- 
Lakrizen und Lederziicker etc. und andere Zuckerpräparate. 
Zucker, raffiiiirt: Candis . 
in Broten 
über Nr. 18 
Anmerkung: RaflinirterZucker.sog. Bastard-od. Farinzucker, 
wird bezüglich des Eingangszolles wie Rohzucker behandelt. 
Syrup und Melasse als unkrystallisirbares Pro 
duct bei der Erzeugung und Raffinirung von 
Zucker von weniger als õQo/o Zuckergehalt 
Syrup und Melasse bei der Einfuhr zur 
Destillation frei. 
Die Zollfreiheit ist an Bedingungen geknüpft. 
Anmerkung: Bei der Ausfuhr wird die Rückvergütung der 
hezeichneten Accise gewährt. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
Melasse und Syrup : 
Raffinatzucker in ganzen oder zerschlagenen 
Hüten, Platten, Kuchen, ferner weisser pul- 
verisirter Zucker, welcher heller ist als die 
holländischen Standardniuster Nr. 18, dann 
Candis (sainmt Zuschlag) 
Anderer pulverisirter Zucker, welcher heller 
ist als wie die holländische Standardprobe 
Nr. 9 (sainmt Zuschlag) 
Anderer pulverisirter Zucker, der nicht heller 
ist als die obgenannte Normalprobe Nr. 9, 
sowie aufgelöster und anderer flüssiger Zucker, 
hier inbegriffen Rohrsaft, woraus der Zucker 
nicht ausgeschieden ist (Melados), ferner 
weisser Syrup, weisser Honig, dgl. Trauben 
oder Stärkezucker und Trauben- und Stärke- 
syrup (sainmt Zuschlag) 
Melasse, gewöhnlicher brauner Syrup und brau 
ner Honig, dgl. sogen. Runkelrübenschlempe 
Capillar-, Maulbeer-, Rosen-, Veilchen- und 
anderer ähnlicher Syrup 
Anmerkung: Wenn in der .Melasse oder Syrup über den 
4. Theil nach Gewicht gerechnet krystallisirter Zucker ent 
halten ist, ist das Ganze wie flüssiger Zucker zu verzollen. 
In der Ausfuhr frei. 
England. 
Zucker aller Art in der Ein- uud Ausfuhr 
zollfrei. 
Frankreich. 
Zucker aus dem Auslande: 
Zuckermehl aus Rohr, enthaltend 98'’/o reinen 
Zucker 
Zuschlag . 
„ aus Rohr, enthaltend mehr als 
98o,o reinen Zucker 
Zuschlag . 
Kg. || Frc. Cent. Frc. Cent. 
100 
100 
100 
100 i 15 — 
Pfd. Krön. Gere Krön. Oere 
13 
1 - 09 
1 - 08 
1 — 4 06 
- 03 
Kg. 
100 
100 
Frc. Cent. 
Frc. Cent. 
100 j| 52 
100 — 
50 P 40 
- ii 3
	        
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