156
DEUTSCHLAND Bayern (Sociale Verhältnisse).
den betheiligten Meistern wieder eine Einwirkung gestattet, durch
Gesetz vom 11. Sept, und Vollziigsinstructiou vorn 28. Dec. 1825
hmgegen das Concessionswesen auf den Gipfelpunkt gebracht. Fast
bei allen Gewerben ward der Betrieb von der Erlangung einer obrig
keitlichen Concession abhängig gemacht; der Nahrungsstand sollte
dabei berücksichtigt, Nachweis der Befähigung gefordert werden. Jla
man die Untheilbarkeit der Güter beibehielt, so ward ein grosser Theil
der sonst Ackerbau treibenden Bevölkerung künstlich dem Gewerb-
stande zugedrängt. Dazu Unkenntniss und Missgriffe der überdies
durch Schreibereien aus dieser Veranlassung beinahe erdrückten Beam
tem Die allgemeinen Klagen führten zur Verordnung vom 23. Juli
1834, wonach der Nahrungsstand der vorhandenen Meister mehr
beachtet werden sollte. — Die Pfalz behielt unterdessen hierin die
französische Gesetzgebung. Die Verschiedenheit dieser Principien in
einem und demselben Staate fordert zur Vergleichung der hervorge
tretenen Resultate auf;
Gütertheilbarkeit in der Pfalz, Gebundenheit in den 7 andern Krei
sen. Cerealienproduction auf die Quadratmeile :
in <ier Pfalz in den andern Kreisen
nach dem Areale überhaupt . . 12,320 6,811 Schaff.
„ „ cultivirten kmÚG . . 24,800 11,908
K r, Ertrage des ausschliesslich dem
Getreidebau gewidmeten Areals . 49,600 17,731
Dabei produzirt die Pfalz verhältnissmässig am meisten Kartof
feln, Wein, Tabak, Krapp. (Berechnung des fränkischen Abgeordneten
Dr. Müller v. 1840.)
Gewerbfreiheit. Bei consequenter Durchführung des Prinzips freier
Bewegung entsteht weniger ein unnatürliches Zudrängen zu den Ge
werben , als bei dem bureaucratischen Concessionswesen. Es kamen
1840 je 100 Gewerbe in der Pfalz auf 1687, in den andern Kreisen
schon auf 1660 Einwohner. (In dem der Pfalz benachbarten Baden,
wo gleichfalls keine Gewerbfreiheit, kamen bereits 1829 100 Gewerbe
schon auf 1361 Bewohner.) 1847 waren in Bayern 287,359 Hand
werker (Meister, Gesellen, Lehrlinge), sonach 1 Handwerker auf 14
Einwohner; in Preussen, wo prinzipiell Gewerbfreiheit besteht, kommt
1 erst auf 17, wobei aber dennoch die Gewerbsproduction eine weit
höhere, als in Bayern. (Vergleiche auch „Kurhessen,“ wo, bei star
rem Zunftzwange, gleichfalls 1 Handwerker schon auf 14 — 15 Ein
wohner kommt.) Nach Hermann hat die gewerbtreibende Bevölkerung
in ganz Bayern von 1840—52 um 71,118 Individuen oder nahezu
um 9 Prozent abgenommen, und zwar ausschliesslich in den ältern
Kreisen. „Es sind seit 1840 bis 1852 im Ganzen gegen 20,000
gewerbtreibende Familien mit den entsprechenden Arbeitern ver
schwunden, und statt ihrer Producte verbraucht die vermehrte Bevöl
kerung nun von Andern herbeigeführte Waaren.“ Es ist dies eine
Folge davon, dass die im Innern der Orte zunftmässig und bureau-
kratisch geschützten Handwerker die Concurrenz von auswärts nicht
zu bestehen vermögen, welche auswärtige Coucurrenz man nicht abhalten
kann, die vielmehr bei den erleichterten Verkehrsverhältnissen täglich