Full text: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

156 
DEUTSCHLAND Bayern (Sociale Verhältnisse). 
den betheiligten Meistern wieder eine Einwirkung gestattet, durch 
Gesetz vom 11. Sept, und Vollziigsinstructiou vorn 28. Dec. 1825 
hmgegen das Concessionswesen auf den Gipfelpunkt gebracht. Fast 
bei allen Gewerben ward der Betrieb von der Erlangung einer obrig 
keitlichen Concession abhängig gemacht; der Nahrungsstand sollte 
dabei berücksichtigt, Nachweis der Befähigung gefordert werden. Jla 
man die Untheilbarkeit der Güter beibehielt, so ward ein grosser Theil 
der sonst Ackerbau treibenden Bevölkerung künstlich dem Gewerb- 
stande zugedrängt. Dazu Unkenntniss und Missgriffe der überdies 
durch Schreibereien aus dieser Veranlassung beinahe erdrückten Beam 
tem Die allgemeinen Klagen führten zur Verordnung vom 23. Juli 
1834, wonach der Nahrungsstand der vorhandenen Meister mehr 
beachtet werden sollte. — Die Pfalz behielt unterdessen hierin die 
französische Gesetzgebung. Die Verschiedenheit dieser Principien in 
einem und demselben Staate fordert zur Vergleichung der hervorge 
tretenen Resultate auf; 
Gütertheilbarkeit in der Pfalz, Gebundenheit in den 7 andern Krei 
sen. Cerealienproduction auf die Quadratmeile : 
in <ier Pfalz in den andern Kreisen 
nach dem Areale überhaupt . . 12,320 6,811 Schaff. 
„ „ cultivirten kmÚG . . 24,800 11,908 
K r, Ertrage des ausschliesslich dem 
Getreidebau gewidmeten Areals . 49,600 17,731 
Dabei produzirt die Pfalz verhältnissmässig am meisten Kartof 
feln, Wein, Tabak, Krapp. (Berechnung des fränkischen Abgeordneten 
Dr. Müller v. 1840.) 
Gewerbfreiheit. Bei consequenter Durchführung des Prinzips freier 
Bewegung entsteht weniger ein unnatürliches Zudrängen zu den Ge 
werben , als bei dem bureaucratischen Concessionswesen. Es kamen 
1840 je 100 Gewerbe in der Pfalz auf 1687, in den andern Kreisen 
schon auf 1660 Einwohner. (In dem der Pfalz benachbarten Baden, 
wo gleichfalls keine Gewerbfreiheit, kamen bereits 1829 100 Gewerbe 
schon auf 1361 Bewohner.) 1847 waren in Bayern 287,359 Hand 
werker (Meister, Gesellen, Lehrlinge), sonach 1 Handwerker auf 14 
Einwohner; in Preussen, wo prinzipiell Gewerbfreiheit besteht, kommt 
1 erst auf 17, wobei aber dennoch die Gewerbsproduction eine weit 
höhere, als in Bayern. (Vergleiche auch „Kurhessen,“ wo, bei star 
rem Zunftzwange, gleichfalls 1 Handwerker schon auf 14 — 15 Ein 
wohner kommt.) Nach Hermann hat die gewerbtreibende Bevölkerung 
in ganz Bayern von 1840—52 um 71,118 Individuen oder nahezu 
um 9 Prozent abgenommen, und zwar ausschliesslich in den ältern 
Kreisen. „Es sind seit 1840 bis 1852 im Ganzen gegen 20,000 
gewerbtreibende Familien mit den entsprechenden Arbeitern ver 
schwunden, und statt ihrer Producte verbraucht die vermehrte Bevöl 
kerung nun von Andern herbeigeführte Waaren.“ Es ist dies eine 
Folge davon, dass die im Innern der Orte zunftmässig und bureau- 
kratisch geschützten Handwerker die Concurrenz von auswärts nicht 
zu bestehen vermögen, welche auswärtige Coucurrenz man nicht abhalten 
kann, die vielmehr bei den erleichterten Verkehrsverhältnissen täglich
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.