Full text : Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

DEUTSCHLAND  —  Holstein  und  Lauenburg.

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Städte:  Altona  40,426  Eiuw.,  Kiel  10,274,  beide  1855.
Holstein  war  bereits  im  vorigen  Jahrhunderte  den  dänischen
Königen  unterworfen,  galt  aber  als  ein  zu  Deutschland  gehörendes  und
überdies  mit  Schleswig  „untrennbar  verbundenes“  Herzogthum.
Lau  en  bürg  dagegen  gehörte  früher  zu  G  hur  -  Braunschweig  (Hannover), ­
  ward  1806  durch  französische  Truppen  occupirt,  1810  mit
dem  französischen  Departement  der  Elbemündungen  vereinigt,  1814
an  Hannover,  1816  von  diesem  grösstentheils  an  Preussen,  von
Letztem  endlich  an  Dänemark  gegeben,  doch  ebenfalls  als  Bestandtheil
  Deutschlands.
^112^011,  Holstein  ist  factisch  mit  Dänemark  vereinigt
(siehe  dieses.)  Ausserdem  hat  dasselbe  für  seine  besondern  Bedürfnisse
  noch  ein  spezielles  Budget,  das  pro  185%5  mit  einem  Bedarfe
von  1’919,932,  einer  Einnahme  von  1,761,194,  und  einem  Deficit
von  159,000  Rthlr.  abschloss.  Holstein  allein  hat  1856  1T41,094
Thlr.  mehr  zu  steuern,  als  1847.  —  Die  Ausgaben  Schleswigs  und
Holsteins  (zusammen)  für  das  Militär  betrugen  in  den  Kriegsjahren.

1848  .  .  8‘9,67,100  Mrk.  Cour.,  wovon  319,953  See-Etat
1849  .  .  18T80,780  -  -  -  862,362
1850  (Anschlag)  14'920,431  -  -  -  320,000
Von  Lauenburg  erscheint  in  dem  Dänischen  Budget  für  18^%s
ein  Reinertrag  von  304,961  Rbthlr.,  —  dasselbe  muss  seine  gesammten
  Reinerträgnisse  an  Dänemark  abliefern.
Die  Schuld  der  vereinigten  Herzogthümer  Schleswig-Holstein  ward
1851  auf  8’705,000  Thlr.  Cour,  geschätzt,  wovon  etwa  IV2  Mill,
alte  und  7’260,000  seit  1848  entstandene  Schuld  (darunter  2’017,000
Thlr.  oder  5  Mül.  Mark  Papiergeld.)  Dies  ohne  den  Antheil  an  der
Dänischen  Schuld  (vergl.  indess  „Dänemark.“)  —  Die  Lauenburgische ­
  Schuld,  Ende  1847  427,300,  soll  1851  nur  noch  307,300
Thlr.  Cour,  betragen  haben.
Durch  Dänische  Verordnung  vom  21.  Juni  1856  wurde  der
Verkauf  der  Holsteinischen  und  Lauenburgischen  Domänen  angeordnet, ­
  deren  Erlös  zur  Abtragung  Dänischer  Staatsschulden  verwendet ­
  werden  soll!  Eine  diplomatische  Note  (!)  der  beiden  deutschen ­
  Grossmächte  wird  wol  vergeblich  sein,  (ln  der  Schrift:  „Die
Herzogthümer  Schleswig-Holstein  in  dem  dänischen  Gesamtstaate;
Weimar,  Juli  1856,“  wird  hervorgehoben:  Die  Schleswig-Holstein  -
scheu  Domänen  hätten  über  llYg,  die  Lauenburgischen  4  V2  Mill.  Thlr
Geldwerth.  [Nach  einer  andern  Schätzung  zusammen  gegen  30  Mill.]
Auch  habe  man  eine  Menge  dänischer  Steuern  widerrechtlich  eingeführt- ­
  sie  betrügen  für  Schleswig-Holstein  netto  3V2,  für  Lauenburg
V2,  für  Dänemark  hingegen,  einschliesslich  des  Forstertrages,  wenig
über  IV2  Mül.  Thlr.!)
Militilr«  Dasselbe  ist  ganz  mit  dem  Dänischen  verschmolzen,
nur  nominell  besteht  ein  deutsches  Bundescontingent.  —  Während
des  versuchten  Befreiungskrieges  hatten  Schleswig  und  Holstein  ungemeine ­
  Anstrengungen  gemacht.  Am  1.  Januar  1850  umfasste  die
Armee  :
            
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