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besser jedoch werden die beiden von einander verschiedenen Be-
griffe auch durch zwei verschiedene Namen bezeichnet. Eine
Handelsniederlassung erfordert durchaus keine staatliche Ober
hoheit, jedoch ist von der einfachen Handelsniederlassung zur
eigentlichen Handelskolonie ein allmählicher Uebergang möglich;
der Begriff der ersteren steht dem der letzteren näher oder ferner,
je nachdem die völkerrechtlichen Verträge, durch welche die
Handelsniederlassung geschützt ist, in ihren Wirkungen einer
politischen Oberherrschaft mehr oder weniger gleichkommen. In
Handelskolonien halten sich die Kolonisten, meist Handelsagenten,
im Allgemeinen nur vorübergehend auf. während in Ackerbau-
kolonien sie sich dauernd niedergelassen haben. Der große Unter-
schied zwischen Ackerbau- und Handelskolonie springt am meisten
in die Augen, wenn man in der einen sowohl wie in der an
dern das Verhalten der Kolonisten gegenüber der eingeborenen
Bevölkerung in Betracht zieht. Die Ackcrbaukolonisten suchen
die Eingeborenen möglichst zu verdrängen, um sich deren Grund
und Boden erb- und eigenthümlich anzueignen, während in
Handelskolonien eine zahlreiche und wohlhabende eingeborene
Bevölkerung gerade von dem allergrößten Nutzen ist für die
Koloniegründer, denn nur bei Vorhandensein einer solchen dürfen
sie ans schnellen und sicheren Absatz ihrer Waaren rechnen. Zu
Handelskolonien eignen sich am besten solche Gebiete, in welchen
die Ueppigkeit der Natur und die Fruchtbarkeit des Bodens
zwar einer zahlreichen Bevölkerung die Lebensbedingungen ge
währt, wo jedoch eine ausgedehntere eigene Industrie nicht auf-
kommen konnte, mag dieses nun auf Rasseneigenthümlichkcitcn
oder ans klimatische Gründe zurückzuführen sein. Derartige Ge-
biete finden sich vorzugsweise in den Tropen.
Mit den Handelskolonien verbinden sich gewöhnlich Pflan-