Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXII, Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc. 
119 
Zoll 
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1 meiner 
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massiger 
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T a r i fmässige Benennung 
13 
864 
I 
365 
366 
I 367 
173 
Frankreich. 
Gewebe aus Baumwolle allein, rohe, in Kette 
und Schuss auf 5 Mm. im Quadrat: 
im Gewichte von 11 Kg. und darüber auf 
100 QMeter 
30 Fäden oder weniger 
31 „ „ mehr 
im Gewichte von 7 Kg. incl. bis 11 Kg. excl. 
35 Fäden oder weniger 
36 bis 43 Fäden 
44 Fäden und mehr 
im Gewichte von 5 Kg. incl. bis 7 Kg. excl. 
27 Fäden und weniger 
28 bis 35 Fäden 
86 , 43 „ 
44 Fäden und darüber 
im Gewichte von 3 Kg. incl. bis 5 Kg. excl. 
27 Fäden und weniger 
28 bis 35 Fäden 
86 , 48 „ 
44 Fäden und darüber 
im Gewichte von unter 3 Kg 
Beim Zählen der Ketten- und Schussfäden blei 
ben die Fadenbruchtheile unberücksichtigt. 
Keine Baumwollgewebe, gebleicht (Zoll der rohen 
Baumwollgewebe plus 15®/o). 
detto türkisch-roth gefärbt (Zoll der rohen 
Gewebe plus 60 Francs), 
detto anders gefärbt (Zoll für rohe Gewebe 
mit auf je 100 Kg. 30“,o Zuschlag), 
detto bedruckt, jedoch nicht auf türkisch- 
roth gefärbtem Grund: Zoll der rohen 
Gewebe, je nach Gattung, erhöht um: 
für Futterstoffe (per 100 Längenmeter, wenn die 
Breite des Gewebes 1 Meter nicht übersteigt) 
für andere bedruckte Waare (per 100 Längen 
meter, wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
nicht übersteigt), ein- und zweifärbig . . 
für andere bedruckte Waare (per 100 Längen 
meter, wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
nicht übersteigt), drei- bis sechsfärbig . . 
für andere bedruckte Waare (per 100 Längen 
meter, wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
nicht übersteigt), sieben- und mehrfärbig . 
(Wenn die Breite des Gewebes 1 Meter 
übersteigt, so ist der Zuschlag für den Druck 
verhältnissmässig zu berechnen.) 
Reine Baumwollgewebe, bedruckte, auf türkisch- 
roth gefärbtem Grunde (Zoll des rohen Ge 
webes, je nach Gattung, jdus : l.um 60 Frs. 
pr. Kg.; 2. um den für die anderen Gewebe 
vorgeschriebenen Zuschlag). 
Baumwollgewebe, gebleichte, von mehr als 18 Kg. 
per 100 QMtr 
Kg. 
Frc. Cent. Frc. 
Cent., 
100 62 — 50 I — 
100 100 — 72 I — 
; 100 95 — 60 — 
I 100 125 - 100 — 
I 100 250 — 180 — 
! 100 100 — 80 — 
: 100 145 — 117 — 
; 100 235 — 190 — 
! 100 300 — 242 — 
i 100 280 -|j‘» - 
i 100 300 — 193 — 
i 100 410 — 270 — 
100 625 — ,403 — 
100¡670 — 1540 — 
100 2 50 II — I — 
; 100 3 75 II 2 — 
I i I 
100 
6 25 i, 4 — 
100 I 10 — I 7 50 
1001! 143 75:115 1 —
	        
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