XXII. Baumwolle, Garne und Waaren daraus, etc.
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Tarifmässige Benennung
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Rumänien.
Baumwollgarne, und zwar;
Baumwollgarn, einfaches, gekrämpeltes, rohes
oder gebleichtes
In Folge des Handelsvertrages zwischen Ru
mänien und England vom 5. April 1880:
Baumwollgarn, einfaches, gekrämpeltes, roh
oder gebleicht
Baumwollgarn, doppelt oder mehrfach gezwirn
tes, roh oder gebleicht
Baumwollgarn, gezwirntes, rohes oder ge
bleichtes
Baumwollgarn, gefärbtes (einf. oder gezwirnt.)
Tara zu Nr. 376—378 : 15 in Kisten und Fässern,
6 in Ballen und Körben.
Baumwollwaaren, und zwar :
Gemeine, wie: rohe, ungebleichte, nicht ge
färbte, nicht appretirte, nicht gemusterte ;
Dochte, gewebte, Gitter, Netze und Gurten
mittelfeine, wie: appretirte, gebleichte, gefärbte
(mit Ausnahme der bedruckten), gemustert
oder nicht
feine, wie : bedruckte ; sammtartige Gewebe ,
feinste, wie: Tüll-anglais, Bobbinets, Mousselin,
Linon, Gaze und andere undichte Webe-
waaren, mit Ausnahme der Spitzen . . .
Posamentier-, Knopf- und Bandmacherwaaren
Vertragsm. mit Oesterr-Ung. Post 379 u. 384,
Tara zu Nr. 379—383: 15 in Kisten, 6 in Ballen.
Anmerkung; Gewebe ans Schafwolle oiler Baumwolle,
welche mit einem anderen Stoffe als der Heide gemischt
sind, zahlen den Zoll der reinen Schaf- und Baumwoll-
gewebe, je nachdem ihr Hanptbestandtheil die Schafwolle
oder die Baumwolle ist und nach Massgabe der durch die
einschlägigen Artikel festgesetzten Unterscheidungen.
Strumpfwirkwaaren aus Baumwolle jeder Art,
auch besetzt mit anderen Geweben . . .
Tara; 15 in Kisten, 6 in Ballen.
Spitzen, baumwollene, vom Werthe 5®/o,
Anmerkung: Unter Post 380 werden nach specieller Knt-
scheidnng gereiht : Barchent und an Qualität ähnl. Stoffe.
In der Ausfuhr frei.
Russland.
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24
91
92
Rohe Baumwolle . . .
Baumwollene Watto kardätschte, sowie in ge
leimten Lagen
Baumwollgarn:
1. bis Nr. 45 englisch;
n) ungebleicht
h) gebleicht und gefärbt (mit Ausnahme
von Adrianopelroth)
c) Adrianopelroth
2, über Nr. 45 englisch:
a) ungebleicht
h) gebleicht oder gefärbt
1 1 20
1 3 60
1 4 70
15' —
15 —
1 6 i —