fullscreen: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Arnold Schindler, G. m. b. H., 
Zigarrenfabrik, Herbolzheim. 
Die Firma wurde im Jahre 1854 gegründet und hat sich nach und nach aus ganz kleinen 
Anfängen zu einem Betrieb, der ca. 3000 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt, entwickelt. 
Diese Industrie war zu dieser Zeit noch sehr wenig im badischen Oberland vertreten 
und hat sich, da sie sich der Landwirtschaft anzupassen verstand, zum Segen der hiesigen 
Bevölkerung entwickelt. Den Arbeitern ist gestattet, jederzeit, wenn es viel Feldarbeit gibt, 
von der Arbeit in der Fabrik weg zu bleiben, so daß die Landwirtschaft dadurch nicht leidet. 
Die Gründer waren Arnold Schindler und Philippine Schindler geb. Behrle. Deren 
Söhne Carl und Hugo Schindler brachten dann das Geschäft zu hoher Blüte. 
Sie waren jederzeit bereit den Arbeitern zu helfen und haben viel Gutes getan, das 
jetzt nicht mehr nachgewiesen werden kann. 
KRANKENHAUS. Der Gemeinde Herbolzheim schenkten sie im Jahre 1899 ein 
Krankenhaus, das außer den Arbeitern auch den anderen Einwohnern zugute kommt. 
Nach deren Tode wurde von der Familie das Geschäft in eine G. m. b. H. umgewandelt. 
Es befinden sich heute noch sämtliche Anrechte in Händen von Familienmitgliedern. 
STIFTUNG. Von den beiden Witwen Frau Elise und Amelie Schindler wurde im Jahre 
1904 eine Stiftung von 75 000 M. zugunsten der Arbeiter der Firma gemacht. Das 
Statut lege ich hier bei. 
Statut. 
§ x. Das Vermögen der Stiftung besteht aus einem Kapital von 
75 000 M. Fünfundsiebzigtausend Mark, 
welches bei der Firma Arnold Schindler G. m. b. H. als vierprozentiges Darlehen ange 
legt wird. Die Einnahmen der Stiftung ergeben sich: 
1. aus den Zinsen des Kapitals, 
2. aus etwaigen Zuwendungen. 
§ 2. Der Zweck der Stiftung ist: 
1. in erster Linie die Arbeiter der Firma Arnold Schindler G. m. b. H. und deren hinter- 
lassene nächste Angehörige in unverschuldeten Notfällen zu unterstützen z. B.: 
a) in Krankheitsfällen, in denen das von der Krankenkasse gewährte Krankengeld 
nach den Verhältnissen unzureichend erscheint; 
b) in Fällen, in denen Arbeiter durch Krankheits- oder Todesfälle, insbesondere durch 
den Tod des Ehemannes oder der Ehefrau oder durch besondere ungünstige Ver 
hältnisse, wie große Zahl unmündiger Kinder und dergleichen unverschuldet in 
Not geraten sind. 
2. Um allgemeine Wohlfahrtseinrichtungen z. B. Kinderbewahranstalten, Koch- und 
Haushaltungsschulen zu fördern; 
3. Um Prämien an Arbeiterinnen, die eine Koch- und Haushaltungsschule besuchen, 
zu gewähren. 
Seither sind laut Statuten ca. 20 000 M. an die Arbeiter verteilt worden. 
Die Firma selbst hat in den letzten 10 Jahren 65000 M. freiwilligen Zuschuß 
der Fabrikkrankenkasse gegeben, sowie einen Pensionsfonds für Meister und 
Angestellte angesammelt. Die Statuten hierfür werden später als Ergänzung zu der staat 
lichen Versicherung aufgestellt werden. 
Ferner wurden für die Beamten und Meister Wohnhäuser im Werte von ca. 
80 000 M. gebaut. 
Die Fabriksparkasse gibt unverzinsliche Darlehen bis zum Betrage von ca. 400 M. 
Die Spareinlagen werden mit 5 % verzinst. 
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