Tost des
jOrig.-Tarifes
212
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus.
i
I 205
' 206
207
Tarifmässige Benennung
Oesterreich Ungarn.
Gewebe zu Krämpelbelegen und Kautscdmkdrucktücber
für inländische Fabriken zum
Zolle von
Kleidungen und andere Waaren aus Geweben
mit Kautschuk etc
Elastische Gewebe, Wirk- und Posainentierwaaren,
auch Arbeiten daraus
Schuheinsätze mit eingeklebten Kautschukfäden
Hartgummiwaaren
Anmerkung des Waarenverzeichnisses Stopfgnmmi
nach Post 98:
allgemeiner
Kg. 11 fl.
100 ¡I 3
100 [ 50
100 ! 70
100 45
100 i 30
kr.
1 1
vertrags-
kr.
Die unter Xr. 203 fallenden Waaren aus weichem Kautschuk
werden durch die Verbindung mit grauer Packleinwand,
Jutegeweben, roher Leinwand, derlei Segeltuch, Zwillich und
Drillich ungefärbt, von der Behandlung nach dieser Xr. nicht
ausgeschlossen.
Zn den Geweben der Nr. 204 gehören alle Bekleidnngsstoffe,
Betteinlagen, sowie überhaupt alle mit vnlkanisirtera
oder aufgelöstem Kautschuk überzogenen, bestrichenen, getränkten
oder verbundenen Zeugstoffe, soweit nicht durch
Anmerkung 4 bei Waaren aus weichem Kautschuk eine Verbindung
mit groben Zeugstoffen gestattet ist.
Laut Anmerkung im Tarife zu Xr. 204 geniessen Gewebe
zu Krämpelbelegen (künstliches Kratzenlederi und Kautschukdmcktücher
für Zeugdruckereien beziehungsweise Kratzenfabriken
gegen besondere Bewilligung einen Begünstigungszoll,
s. die besondere Instruction (K.-G.-BI. Nr. öO, V. B. 20 ex
1882). Gewebe zu Krämpelbelegen bestehen ans feineren Geweben,
Barchent etc., auch aus Filz, welche entweder nur
auf einer Seite einen Ueberzug oder auch Zwischenlagen von
Kautschuk haben ; Kautschukdrucktücher bestehen ans mindestens
zwei, grösstentheils aber aus drei, vier und mehr
Lagen von dichten, dünnen Geweben mit Zwischenlagen von
Kautschuk und gewöhnlich einer Kautschukschichto auf der 'j
Aussenseite. j
Elastische Gewebe (Nr. 206) sind Gewebe, bei denen
nebst der Kette und dem Einschläge aus den verschiedenartigsten
Gespinnsten, wie Seide, Baumwolle. Wolle etc.,
auch Gummifäden, nackt oder übersponnen, eingewebt oder
eingeklebt verwendet sind. Im Allgemeinen werden diese
Gewebe als Hosenträgerband , Strumpfband . Gürtel, Achselund
Miederband. Einsätze für Schuhwerk etc. erzeugt.
Kautschukstrümpfe (Krampfaderstrümpfe), umwundene, übersponnene
Kautschnkfaden, Kautschukschnüre, Kautschuklitzen
u. dgl. gehören zu den elastischen Wirk- und Posamentierwaaren.
Als Veibindungen, wodurch Kleidungen und andere
Waaren aus den unter Nr. 204 genannten Geweben, dann
Arbeiten ans elastischen Gewoben, Wirk- und Posamenlierwaaren
unter Kurzwaaren fallen, sind zu behandeln: Verbindungen
mit edlen oder echt vergoldeten, versilberten Metallen
, wesentliche Ausschmückungen mit Seidenwaaren,
Spitzen, künstlichen Blumen oder höher belegten Stickereien
n. dergl.
Bei gefüllten Betten, Matratzen, Polstern u. dgl. sind
vom Gesammtgewichte */, nach der Füllung und '/i nach
Beschaffenheit der Ueberzüge wie Waaren der Nr. 205 oder
206 zu behandeln.
Herren- und Frauenschmuck, Nippes- und Toilettegegenstände,
Fassungen für Operngucker und Augengläser, Fächer
aus Hartgummi gehören zu den Kurzwaaren (Nr. 313).
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In der Ausfuhr frei.