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piig.-Tarife8
XXX. Kautschuk und Guttapercha und Waaren daraus.
213
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mässiger ,
Tarifmässige Benennung
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17
Deutschland.
Kautschuk und Guttapercha:
aj roh oder gereinigt, Kautschukliornniasse
(Hartgummi), auch polirt oder mit einge
pressten Dessins versehen, in Platten,
Stäben, Böhren u. dgl. frei.
h) Kautschukfäden, ausser Verbindung mit
anderen Materialien oder mit baumwollenem,
leinenem oder wollenem, rohem (nicht ge
bleichtem oder gefärbtem) Garn nur der
gestalt umsponnen, umflochten oder um
wickelt, dass sie ohne Ausdehnung noch
deutlich erkannt werden können, Kaut
schukplatten, auch gelöster Kautschuk . .
c) grobe Waaren aus weichem Kautschuk,
unlackirt, ungefärbt, unhedruckt, Hart-
gummiwaaren, alle diese Waaren auch in
Verbindung mit anderen Materialien, sofern
sie dadurch nicht unter Kr. 20 fallen,
übersponnene Kautschukfaden
d) feine Waaren aus weichem Kautschuk,
lackirt, gefärbt, bedruckt oder mit einge
pressten Dessins, alle diese auch in Verbin
dung mit anderen Materialien, soweit sie da
durch nicht unter Kr. 20 fallen ....
ej Gewebe aller Art mit Kautschuk überzogen,
getränkt oder durch Zwischenlagen aus
Kautschuk verbunden, oder mit eingekleb
ten Kautschukfäden, Gewebe aus Kautschuk
fäden in Verbindung mit anderen Spinn
materialien; Strumpf- und Posamentier-
waaren in Verbindung mit Kautschukfäden
Anmerkungen zu e:
1. Kautschukdrucktücher f. Fabriken u. Kratzen
leder, künstliches, für Kratzenfahriken, beide
auf Erlaubnissschein unter Controle frei.
2. Schläuche aus Hanf, Maschinentreibriemen
und Wagendecken aus groben Zeugstoffen,
in Verbindung mit Kautschuk
Anmerkungen: Unter den Zollsstc von ä Mk. werden ge
reiht: Kautschukplatten mit eingewalzten Drahtgeflechten,
Kautschuk-Treibriemen und -Stränge ohne einer andern
Verbindung, Kantschnk-Tifelcheu zum Verwischen der
Bleistifte, lediglich geschnitten, gepresste ohne Dessin,
unter 17 c mit 40 Mk., dgl. gefärbte, bedruckte oder mit
eingepresstem Dossin unter 17 d mit CO Mk. - Die Verbindung
von Kantschukwaaren mit grauer Packleinwand, Segeltaeh.
roher Leinwand, rohem Zwillich oder Drillich, oder mit Seiler
arbeit ändert nichts im Zollsätze von Kantschukwaaren.
Ebenso bleiben unwesentliche Zuthaten. als : Gurte, Bänder,
Sehnflre, Ansfütterungen . ferner Knöpfe, Schnallen, Plätt
chen, Binge, Kosetten, Wappenschilder u. dgl.. auch wenn
sie aus edlen Metallen bestehen, ausser Betracht. Als ge
färbter oder lackirter Kautschuk wird nur solcher behandelt,
auf dessen Oberfläche Farbe oder Lack aufgetragen ist,
nicht aber der vulkanisirte oder der in der Snbstans ge
färbte. Kautschuk mit eingepressten Dessins wird dem be
druckten gleichgestellt, dangen bleibt das Einpressen od Auf
drucken blosser Fabrik- u. ähnlicher Stempel ausser Rücksicht.
ln der Ausfuhr frei.
Kg.
Mk.
lOOkr.
100
100
100
40
00
90
100I 24
,
Pfg. I Mk.
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