Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXII. Leder und Lederwaaren. 
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Tarifmässige Benennung 
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meiner 
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massiger , 
Griechenland. 
Maschinenriemen, lederne aller Art 
Etuis zu Brillen, Barbiermesser, Cigarren etc. 
von gemeinem oder farbigem Leder . . 
„ feiner gearbeitet, wie Portefeuilles, Porte 
monnaies, Schmuekkasten, vom Werthe 
ISOfl oder Fres. 20'S2Vo. 
Handschuhe, lederne, ohne Unterschied der 
Qualität, Façon oder Farbe 
In der Ausfuhr frei. 
* Italien. 
Häute, Felle, Leder und Lederwaaren nach der 
Eintheilung des italienischen Zolltarifs : 
102 I «) Häute und Felle, rohe, frische oder trockene, 
nicht geeignet zu Pelzwerk, frei. 
In der Ausfuhr . 
h) Häute und Felle, rohe, frische oder trockene, 
geeignet zu Pelzwerk 
In der Ausfuhr . 
c) behaart, gegärbte, feine 
d) behaart, gegärbte, gemeine 
e) einfach, ohne Haare aus der GArbekufe ge 
nommen und nicht weiter verfeinerte . . 
f) maroquinirte von jeder Farbe ..... 
g) lackirte 
Ii) ohne Haare gegärbte und verfeinerte, nicht 
besonders benannte 
i) gegärbte Ziegen- und Lammfelle .... 
Ä ) zu Schäften, Oberleder etc. zugeschnittene, 
sowie in Streifen zu Hüten, Zoll wie die be 
treffenden Felle m. einem Zollzuschlag v. 10» o. 
103 Leimleder und Lederabfalle 
Lederwaaren : 
100 Pferdegeschirr: a) einfaches 
h) verziertes 
107 Sättel 
108 Sattlerarbeiten, nicht besonders benannte . . 
Nacli d. Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn : 
Sattlerwaaren mit Ausnahme von Pferde 
geschirr und Sätteln . . . 
Arbeiten aus unbehaart gegärbten Fellen, mit 
Ausnahme der Handschuhe, der Schuhwaaren, 
der Koffer und Kurzwaaren aus Leder . . 
171 Felleisen j.-| 
170 Schuhwaaren: Lg 
a) Stiefel, Stiefeletten, Halbstiefel . . .1 ^ 
fj) von jeder andern Art I g 
172 Arbeiten aus unbehaart gegärbten Fellen, nicht? c 
besonders benannte | g 
109 Lederhandschuhe jeder Qualität, auch nur ein-j J 
fach zugeschnitten Ij 
Alle nicht speciell als zollpflichtig bezeichneten 
Waaren in der Ausfuhr frei. 
Ilolttr, General-Zolltarif. 
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Kg. 
100 
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100 
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Kg. 
100 
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