XXXII. Leder und Lederwaaren.
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Tarifmässige Benennung
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meiner
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massiger ,
Griechenland.
Maschinenriemen, lederne aller Art
Etuis zu Brillen, Barbiermesser, Cigarren etc.
von gemeinem oder farbigem Leder . .
„ feiner gearbeitet, wie Portefeuilles, Porte
monnaies, Schmuekkasten, vom Werthe
ISOfl oder Fres. 20'S2Vo.
Handschuhe, lederne, ohne Unterschied der
Qualität, Façon oder Farbe
In der Ausfuhr frei.
* Italien.
Häute, Felle, Leder und Lederwaaren nach der
Eintheilung des italienischen Zolltarifs :
102 I «) Häute und Felle, rohe, frische oder trockene,
nicht geeignet zu Pelzwerk, frei.
In der Ausfuhr .
h) Häute und Felle, rohe, frische oder trockene,
geeignet zu Pelzwerk
In der Ausfuhr .
c) behaart, gegärbte, feine
d) behaart, gegärbte, gemeine
e) einfach, ohne Haare aus der GArbekufe ge
nommen und nicht weiter verfeinerte . .
f) maroquinirte von jeder Farbe .....
g) lackirte
Ii) ohne Haare gegärbte und verfeinerte, nicht
besonders benannte
i) gegärbte Ziegen- und Lammfelle ....
Ä ) zu Schäften, Oberleder etc. zugeschnittene,
sowie in Streifen zu Hüten, Zoll wie die be
treffenden Felle m. einem Zollzuschlag v. 10» o.
103 Leimleder und Lederabfalle
Lederwaaren :
100 Pferdegeschirr: a) einfaches
h) verziertes
107 Sättel
108 Sattlerarbeiten, nicht besonders benannte . .
Nacli d. Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn :
Sattlerwaaren mit Ausnahme von Pferde
geschirr und Sätteln . . .
Arbeiten aus unbehaart gegärbten Fellen, mit
Ausnahme der Handschuhe, der Schuhwaaren,
der Koffer und Kurzwaaren aus Leder . .
171 Felleisen j.-|
170 Schuhwaaren: Lg
a) Stiefel, Stiefeletten, Halbstiefel . . .1 ^
fj) von jeder andern Art I g
172 Arbeiten aus unbehaart gegärbten Fellen, nicht? c
besonders benannte | g
109 Lederhandschuhe jeder Qualität, auch nur ein-j J
fach zugeschnitten Ij
Alle nicht speciell als zollpflichtig bezeichneten
Waaren in der Ausfuhr frei.
Ilolttr, General-Zolltarif.
Üka
1
1 Dti.
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Kg.
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
100
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100
100
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Paar
100
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100
Paar
100
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Cent.
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