Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXII.  Leder  und  Lederwaaren.

22Õ

I

Tarifmässige  Benennung

■2  i

Zell

»llgemeiner


vêrmassiger
  ,

Griechenland.
Maschinenriemen,  lederne  aller  Art
Etuis  zu  Brillen,  Barbiermesser,  Cigarren  etc.
von  gemeinem  oder  farbigem  Leder  .  .
„  feiner  gearbeitet,  wie  Portefeuilles,  Portemonnaies, ­
  Schmuekkasten,  vom  Werthe
ISOfl  oder  Fres.  20'S2Vo.
Handschuhe,  lederne,  ohne  Unterschied  der
Qualität,  Façon  oder  Farbe
In  der  Ausfuhr  frei.
*  Italien.
Häute,  Felle,  Leder  und  Lederwaaren  nach  der
Eintheilung  des  italienischen  Zolltarifs  :
102  I  «)  Häute  und  Felle,  rohe,  frische  oder  trockene,
nicht  geeignet  zu  Pelzwerk,  frei.
In  der  Ausfuhr  .
h)  Häute  und  Felle,  rohe,  frische  oder  trockene,
geeignet  zu  Pelzwerk
In  der  Ausfuhr  .
c)  behaart,  gegärbte,  feine
d)  behaart,  gegärbte,  gemeine
e)  einfach,  ohne  Haare  aus  der  GArbekufe  genommen ­
  und  nicht  weiter  verfeinerte  .  .
f)  maroquinirte  von  jeder  Farbe  .....
g)  lackirte
Ii)  ohne  Haare  gegärbte  und  verfeinerte,  nicht
besonders  benannte
i)  gegärbte  Ziegen-  und  Lammfelle  ....
Ä  )  zu  Schäften,  Oberleder  etc.  zugeschnittene,
sowie  in  Streifen  zu  Hüten,  Zoll  wie  die  betreffenden ­
  Felle  m.  einem  Zollzuschlag  v.  10»  o.
103  Leimleder  und  Lederabfalle
Lederwaaren  :
100  Pferdegeschirr:  a)  einfaches
h)  verziertes
107  Sättel
108  Sattlerarbeiten,  nicht  besonders  benannte  .  .
Nacli  d.  Handelsverträge  mit  Oesterreich-Ungarn  :
Sattlerwaaren  mit  Ausnahme  von  Pferdegeschirr ­
  und  Sätteln  .  .  .
Arbeiten  aus  unbehaart  gegärbten  Fellen,  mit
Ausnahme  der  Handschuhe,  der  Schuhwaaren,
der  Koffer  und  Kurzwaaren  aus  Leder  .  .
171  Felleisen  j.-|
170  Schuhwaaren:  Lg
a)  Stiefel,  Stiefeletten,  Halbstiefel  .  .  .1  ^
fj)  von  jeder  andern  Art  I  g
172  Arbeiten  aus  unbehaart  gegärbten  Fellen,  nicht?  c
besonders  benannte  |  g
109  Lederhandschuhe  jeder  Qualität,  auch  nur  ein-j  J
fach  zugeschnitten  Ij
Alle  nicht  speciell  als  zollpflichtig  bezeichneten
Waaren  in  der  Ausfuhr  frei.
Ilolttr,  General-Zolltarif.

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1
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100
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