XXXI11. Kürschuerwa&reii.
233
ä|
Tarifmässige Benennung
II
Z o
1 1
allge
meiner
Tor-
trags-
mäasigar
320
321
322
85
39e
Portugal.
Aile Kürschnerwaaren vom Wertlie 25",u.
Rumänien.
Pelzwerk, d. i. alle auf der einen Seite halb
oder ganz bearbeitete, auf der anderen Seite
aber behaarte, nicht weiter verarbeitete Felle
und Häute
Kürschnerwaaren und zwar:
Hohe (d. i. 1. alle Arbeiten aus Pelzwerk,
ohne Verbindung mit ander. Bestandtheilen.
z. B. ungefütterte Decken, Pelzfutter. Pelz
besätze und Taluppen, und 2. weissgemachte
'und gefärbte, nicht gefütterte Angora- und
Schaffelle) dann fertige, nicht überzogene
Schafpelze
Fertige, d. i, alle nicht besonders benannte,
z. B. überzogene Pelze, Muffe. Mützen.
Handschuhe, gefütterte Decken
In der Ausfuhr frei.
Russland.
Bauchwerk :
1. Felle jeder Art. mit Ausnahme der besonders
benannten
2. Felle von Zobeln, Schwarzfuchs, Blaufuchs,
Iltis, Chinchilla, Seebären- und Seebiberfelle
3. Bisamrattenfelle oder Muskrat und Bisam
rattenschwänze, sowie Bären-. Beutelthier-,
Kaninchen-, Tiger- u. dgl. Pelle ....
•1. Fuchs-, Marder- und Fischotterfelle in die
Häfen des Archangelschen Gouvernements
von den dortigen Küstenbewohnern ein
geführt
Anmerkung: In die Häfen de« Gouvernement* Archengel
von der Ortshevölkerung eingefflhrte Felle von Wnllroeeen.
Hentbieren, Seehunden und Heuten und jeder Art Kencb-
werk rnesiKcher Production und euf ruexitchen Schiffen
eingefühlt, wird zollfrei dnrchgelesxen, mit Ansnehme der
im Punkt 4 genennten Felle.
Gefärbte und hearheitete Schafsfelle werden lent Pkt. 3
dieses Paragraphen verzollt, rohe Schefsfelle aber laut
§ 26, Punkt 5.
Alles genähte Pelzwerk (eigentliche Kfirschnenvearei,
Kleidungsstücke, welche nicht mit Tuch oder irgend einem
Zeug überzogen sind, werden nach jj S5 je nach Fellen,
ans welchen selbe verfertigt sind, verzollt.
In der Ausfuhr frei.
Serbien.
Pelzwerk, genähtes für Unterfutter:
1. von Schafen, Ziegen, Lämmern, Kitzen . .
2. von edleren wilden Thieren, als: Marder,
Biber, Hermelin, virginischen und russischen
Kg.
100
100
100
Pud
Frc. I Cent.
60
Frc. I Cent.
55
140
Rubel ' Kop. ; Babel : Kup.
I I
15 I — i
30 I —
5 i 50
5 I 50
¡liar 1 rara
Kg.
100
60 —
Dinar Para