Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XXXI11. Kürschuerwa&reii. 
233 
ä| 
Tarifmässige Benennung 
II 
Z o 
1 1 
allge 
meiner 
Tor- 
trags- 
mäasigar 
320 
321 
322 
85 
39e 
Portugal. 
Aile Kürschnerwaaren vom Wertlie 25",u. 
Rumänien. 
Pelzwerk, d. i. alle auf der einen Seite halb 
oder ganz bearbeitete, auf der anderen Seite 
aber behaarte, nicht weiter verarbeitete Felle 
und Häute 
Kürschnerwaaren und zwar: 
Hohe (d. i. 1. alle Arbeiten aus Pelzwerk, 
ohne Verbindung mit ander. Bestandtheilen. 
z. B. ungefütterte Decken, Pelzfutter. Pelz 
besätze und Taluppen, und 2. weissgemachte 
'und gefärbte, nicht gefütterte Angora- und 
Schaffelle) dann fertige, nicht überzogene 
Schafpelze 
Fertige, d. i, alle nicht besonders benannte, 
z. B. überzogene Pelze, Muffe. Mützen. 
Handschuhe, gefütterte Decken 
In der Ausfuhr frei. 
Russland. 
Bauchwerk : 
1. Felle jeder Art. mit Ausnahme der besonders 
benannten 
2. Felle von Zobeln, Schwarzfuchs, Blaufuchs, 
Iltis, Chinchilla, Seebären- und Seebiberfelle 
3. Bisamrattenfelle oder Muskrat und Bisam 
rattenschwänze, sowie Bären-. Beutelthier-, 
Kaninchen-, Tiger- u. dgl. Pelle .... 
•1. Fuchs-, Marder- und Fischotterfelle in die 
Häfen des Archangelschen Gouvernements 
von den dortigen Küstenbewohnern ein 
geführt 
Anmerkung: In die Häfen de« Gouvernement* Archengel 
von der Ortshevölkerung eingefflhrte Felle von Wnllroeeen. 
Hentbieren, Seehunden und Heuten und jeder Art Kencb- 
werk rnesiKcher Production und euf ruexitchen Schiffen 
eingefühlt, wird zollfrei dnrchgelesxen, mit Ansnehme der 
im Punkt 4 genennten Felle. 
Gefärbte und hearheitete Schafsfelle werden lent Pkt. 3 
dieses Paragraphen verzollt, rohe Schefsfelle aber laut 
§ 26, Punkt 5. 
Alles genähte Pelzwerk (eigentliche Kfirschnenvearei, 
Kleidungsstücke, welche nicht mit Tuch oder irgend einem 
Zeug überzogen sind, werden nach jj S5 je nach Fellen, 
ans welchen selbe verfertigt sind, verzollt. 
In der Ausfuhr frei. 
Serbien. 
Pelzwerk, genähtes für Unterfutter: 
1. von Schafen, Ziegen, Lämmern, Kitzen . . 
2. von edleren wilden Thieren, als: Marder, 
Biber, Hermelin, virginischen und russischen 
Kg. 
100 
100 
100 
Pud 
Frc. I Cent. 
60 
Frc. I Cent. 
55 
140 
Rubel ' Kop. ; Babel : Kup. 
I I 
15 I — i 
30 I — 
5 i 50 
5 I 50 
¡liar 1 rara 
Kg. 
100 
60 — 
Dinar Para
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.